Neue Förderrichtlinien für Sozialen Wohnungsbau
Der Berliner Mieterverein kritisiert nach wie vor die Trennung der beiden Fördermodelle 1 und 2, da der Anteil der Wohnberechtigten mit Einkommen von 140% – 180% der Bundeseinkommensgrenze mit 4 % der WBS-Berechtigten sehr niedrig ist. Der weitaus größte Teil der WBS-Berechtigten (75 %), hat ein Einkommen von bis zu 100% der Bundeseinkommensgrenze. Für diese große Gruppe muss jetzt aber nicht mehr verpflichtend gebaut werden, wenn Investoren Fördermittel abrufen möchten. "Wir sind skeptisch, dass Eigentümer:innen zukünftig freiwillig für das unterste Segment bauen werden, sondern vorrangig das 2. Fördermodell mit höheren Einstiegsmieten wählen." erklärt Hamann.
Der Berliner Mieterverein warnt vor dieser Entkopplung, die eine Fehlausrichtung der Sozialen Wohnbauförderung begünstigt. "Die staatlichen Fördermittel kommen Eigentümer:innen zugute, die nur für eine begrenzte Zeit die Wohnungen belegungs- und mietpreisgebunden anbieten. Nach Fristablauf können Eigentümer:innen über diese staatlich finanzierten Wohnungen frei verfügen. Die soziale Zwischennutzung wird dabei mit Geschenken an private Wohnungswirtschaft teuer erkauft, und alte Fehler wiederholt." kritisiert Hamann.
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