Verbraucher & Recht

Schlappe für Tipico: Landgericht Potsdam spricht Spieler in der Glücksspiel-Abzocke 60.600 Euro zu

Glück im Unglück hatte ein Spieler, der rund 60.600 Euro bei Tipico in Online-Casinos verzockte. Das Landgericht Potsdam sprach ihm mit Urteil vom 31. August 2022 seine kompletten Verluste zu. Tipico, auch Anbieter von Sportwetten, verfügte für Online-Glücksspiel in Deutschland über keine gültige Lizenz. (Az.: 11 O 378/20). Online-Glücksspiel war in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 illegal. Selbst heute noch sind Anbieter ohne gültige Lizenz im Netz unterwegs und agieren daher illegal. Die Kanzlei rät zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zur Glücksspiel-Abzocke gibt es auf einer speziellen Kanzlei-Website.

Spieler erhält kompletten Verlust von knapp 60.600 Euro zurück

Erlittene Verluste in Online-Casinos können jetzt zurückgeholt werden. Die Rechtsprechung ist derzeit klar auf Seiten der geschädigten Verbraucher. Wegweisend bei dieser Entwicklung war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Der Vertrag zwischen Spieler und Casino sei aufgrund des illegalen Handelns von Seiten der Betreiber nie zustande gekommen. Das Casino zog daraufhin seine Berufung zurück. Das erstinstanzliche Urteil erlangte Rechtskraft. Das Urteil im vorliegenden Verfahren am Landgericht Potsdam unterstreicht die aktuelle Rechtsauffassung eindrucksvoll:

  • Eine Spielerin hatte zwischen März 2017 und Mai 2019 bei Tipico rund 60.600 Euro verloren. Tipico ist als Anbieter von Sportwetten bekannt. Doch das Unternehmen bot auch Online-Glücksspiele an, ohne über eine in Deutschland gültige Lizenz zu verfügen.
  • Tipico hat gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Darin war geregelt, dass in Deutschland das Veranstalten von Glücksspielen im Internet bis Ende Juni 2021 verboten war. Nur in Schleswig-Holstein war Glücksspiel möglich. Nach Ansicht des Landgerichts sind die zwischen den Parteien abgeschlossenen Spielverträge ungültig. Das Online-Casinos habe die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt. Daher müsse der Anbieter dem Kläger seine Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Potsdam. Dabei geht es um knapp 60.600 Euro.
  • Der Spieler besaß keine Kenntnisse darüber, dass das Glücksspiel verboten war.
  • Natürlich hatte auch der Spieler gegen das Glücksspielverbot verstoßen. Dies war jedoch für das Landgericht Potsdam kein Grund, die Klage abzuweisen. Das Glücksspielverbot diene letztlich dem Schutz der Verbraucher, so das Argument.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet von der Glücksspiel-Abzocke Betroffenen eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Der Finanzierer springt ab einer Schadenshöhe von 8000 Euro ein. Mandanten entstehen dadurch keine Kosten.
  • Gut zu wissen: Die meisten Online-Casinos sind auch aktuell ohne gültige Lizenz unterwegs, fand das Nachrichtenmagazin Der Spiegel heraus. Daher ist es für Verbraucher auch nach dem 1. Juli 2021 interessant zu prüfen, ob die Casinos illegal gearbeitet haben. Falls das so ist, können Ansprüche auf die Rückgabe der Verluste bestehen. Wichtig dabei: Die Geschädigten dürfen vorher von der Illegalität des Online-Casinos nichts gewusst haben. Die Betreiber müssen übrigens vor Gericht den Nachweis über eine mögliche Kenntnis des Spielers führen.

Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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