Solardachpflicht beschleunigt Wende im Gebäudesektor
Klar ist: Die CO2-Belastungen durch Wohnen müssen zügig sinken. Für den Umbau des Gebäudesektor fordert der WWF von der Bundesregierung jetzt den entscheidenden Impuls: Eine umfassende Solarpflicht auf allen Dachflächen in Deutschland – bei Neubauten und schrittweise im gesamten Gebäudebestand. Dazu muss die Bundesregierung eine Offensive beim Austausch von Heizsystem einleiten, weg von fossiler, hin zu Erneuerbarer Energie.
"Die Solardachpflicht ist ein Turbo für die ökologische Wende im Gebäudesektor", sagt Viviane Raddatz, Leiterin Klimaschutz- und Energiepolitik beim WWF Deutschland. "Wenn wir unsere Klimaziele bis 2030 erreichen wollen, muss der Ausbau von Photovoltaik jetzt massiv beschleunigt werden. Solarenergie ist nicht nur eine tragende Säule der Energiewende, sie stärkt unsere Unabhängigkeit bei der Energieversorgung. Schon heute ist Solar auf dem Dach eine der günstigsten Quellen für die Stromversorgung."
Die bundesweit einheitliche Solarpflicht sollte ab 2024 auf Dächern sämtlicher Neubauten gelten. Ab 2026 folgt der Bestand von öffentlichen und gewerblichen Gebäuden, ab 2028 alle Bestandsgebäude in Deutschland. Um das Potential von Dachflächen möglichst auszuschöpfen, sollten mindestens 75 Prozent für die Installation von Photovoltaikanlagen vorgesehen werden. Ein bundesweites Dachkataster ermöglicht eine effiziente Planung und Installation, bietet Ausnahmen für angebrachte Härtefallregelungen.
Rechtlich ließe sich eine Solardachpflicht umsetzen. Der WWF hat diese prüfen lassen. Mit der Solarpflicht wird ein legitimer Zweck verfolgt: den Anteil der Erneuerbaren Energie zu erhöhen. Damit ist es ein geeignetes Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz (Art. 20a GG) zu leisten.
Die Einführung einer bundesweiten Solarpflicht stellt einen rechtssicheren Rahmen dar und stärkt die Planungssicherheit, statt einem Flickenteppich aus verschiedenen Regelungen in einzelnen Bundesländern. Der WWF empfiehlt deshalb, im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) klare Kriterien für die Pflicht zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten und sukzessive im Bestand sowie bei umfangreichen Dachsanierungen aufzunehmen. Angelehnt an den bisherigen Rechtsrahmen durch § 52 GEG sollte dies für alle Gebäudetypen und Nutzungsformen gleichermaßen festlegt werden.
Die Installation von Solaranlagen sollte mit größeren Bauarbeiten, Sanierungen und Renovierungen verbunden werden. "Es ist sinnvoll, wenn man ein Gebäude anpackt, es dann gleich richtig zu tun. Der gebäudenahe Ausbau der Photovoltaik liefert gleich einen Impuls für den Austausch der alten Heizungen mit, etwa um Solar und Wärmepumpe effizient zu kombinieren“, sagte Viviane Raddatz. Deswegen muss die Bundesregierung diesen Anstoß flächendeckend verstärken.
Um die Wärmewende zu beschleunigen, sollten ab 2024 nur noch Heizsysteme verbaut werden, die die 65-Prozent-EE-Vorgabe tatsächlich erfüllen. Dazu sollte der Einbau von fossilen Heizungen sofort gestoppt werden. Nur noch in Härtefällen können fossile Heizungen Systemen mit Erneuerbaren Energien vorgezogen werden. Spätestens 2030 dürfen aber nur noch Heizsysteme eingebaut werden, die komplett auf Erneuerbaren basieren.
Grundsätzlich muss die Bundesregierung eine umfassende Strategie im Gebäudesektor verfolgen: Solardachpflicht und Wärmepumpenoffensive müssen auch mit der Förderung der effizienten Gebäudesanierung, dem Ausbau grüner Wärmenetze und Circular-Economy-Maßnahmen gegen hohen Materialverbrauch verbunden werden. Auch die Frage, wie der Fachkräftemangel zügig durch Weiterbildungen beseitigt werden kann, muss in diesem Kontext beantwortet werden.
DOWNLOAD WWF-Forderungspapier: Die Erneuerbaren in die Gebäude bringen – umfassende Solarpflicht mit "grüner" Heizungsoffensive verbinden
DOWNLOAD WWF-Hintergrundpapier: Circular Economy im Gebäudesektor – zirkuläre Maßnahmen im Bestand und Neubau zum Schutz von Klima- und Ökosystemen ergreifen
WWF Deutschland
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 311777-0
Telefax: +49 (30) 311777-603
http://www.wwf.de
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 311777-467
E-Mail: julian.philipp@wwf.de