Verbraucher & Recht

10 Jahre „Beschneidungsgesetz“ § 1631d BGB: Endlich wieder Selbstbestimmung und Gleichstellung umsetzen

Zum kommenden zehnten Jahrestag des Beschlusses des „Beschneidungsgesetzes“ § 1631d BGB am 12. Dezember fordert der Verein MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene die Abschaffung des Paragraphen. Dieser legalisierte am 12.12.2012 im Recht der elterlichen Personensorge das nicht-therapeutische Abschneiden der Penisvorhaut an Kindern aus jeglichem Grund. Im MOGiS e. V. organisieren sich Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch sowie auch von Penisvorhautamputationen leidvoll Betroffene diverser Herkunft. MOGiS-Vorsitzender Victor Schiering: „Wir möchten aus diesem Anlass in der Medienlandschaft Interesse wecken, den Blick auf die Kinder zu richten, die in den vergangenen zehn Jahren den Preis dafür bezahlt haben, dass sich die Politik nicht angemessen mit den Folgen ihres Beschlusses beschäftigt hat.“

Warum muss § 1631d BGB abgeschafft werden?

Menschenrechte sind unteilbar. Genitalien gehören nur dem Menschen selbst. Es ist also Zeit für Erwachsene, hier zurückzustehen und alle Kinder – auch Jungen – so aufwachsen zu lassen, wie sie gesund geboren werden. Die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und eine gewaltfreie Erziehung sind verbindliche Normen, die sich unsere Gesellschaft selbst gesetzt hat und denen sie endlich auch beim Thema Genitale Selbstbestimmung gerecht werden muss. § 1631d BGB torpediert seit zehn Jahren, dass dieses Ziel überhaupt politisch anvisiert wird. Die Abschaffung von § 1631d BGB ist folglich eine Grundvoraussetzung, um hier gemeinsam Lösungen im Sinne des Kinderschutzes zu entwickeln.

Warum sollte diese kontroverse Debatte wieder aufgenommen werden?

Für die Kinder war die Debatte niemals beendet. Mindestens 400 Kinder müssen jährlich nach akuten Komplikationen stationär nachbehandelt werden. Immer mehr leidvoll Betroffene äußern sich öffentlich. Das Fachwissen zu Anatomie und Funktionen der Penisvorhaut ist in zwei Überarbeitungen der Medizinischen Leitlinien „Phimose und Paraphimose“ aktualisiert verfügbar.

Der Beschluss zu § 1631d BGB wurde damit gerechtfertigt, Jungen vor Hinterhofbeschneidungen schützen zu wollen. Ist das gelungen?

Im Gegenteil. Die Rechtspraxis zeigt auf, dass durch § 1631d BGB ein angelegter Verband als ausreichende Betäubung, Elektrokauter als u.U. geeignetes Operationsbesteck und Eingriffe auf Küchentischen als grundsätzlich legal gelten können.

Wird dieses Thema ausschließlich in Deutschland diskutiert?

Nein. In Island, Norwegen und Schweden gab es gesetzliche Initiativen, zuletzt im Mai 2021 auch in Dänemark. Im dänischen Parlament verhinderte erst ein Fraktionszwang in der Regierungskoalition ein generelles Mindestalter von 18 Jahren für nicht therapeutische Genitaleingriffe. Im aktuellen Wahlkampf ist die Frage eines Mindestalters Teil von öffentlichen Fragebögen an Abgeordnete und Delegierte.

Stand 2012 ein Verbot der „Jungenbeschneidung“ in Deutschland im Raum?

Nein. Körperverletzung an Kindern war schon seit dem Jahr 2000 verboten. Hingegen gab es damals zwei Gesetzesvorschläge, um nicht-therapeutisches Abschneiden der Penisvorhaut an Minderjährigen zu erlauben. Der radikalere Antrag, der die Kinder komplett recht- und schutzlos stellt, fand dann am 12.12.2012 eine große Mehrheit im Deutschen Bundestag. Sogar eine an sich übliche Evaluation des Gesetzes nach fünf Jahren wurde abgelehnt.

Aktuelle Literatur- und Medienhinweise:

NEU! Graphik zu Aufbau und Funktionen der Penisvorhaut
Das Beschneidungsgesetz in 1 Minute erklärt – Videoclip
ARTE-Dokumentation „Jungenbeschneidung – Mehr als nur ein kleiner Schnitt“
Liebe, Lust und Lila (TV-CH): „Meine Vorhaut wurde abgeschnitten und ich leide darunter“
Urologe zu grundloser Jungen-Beschneidung: „Ein verstümmelnder Eingriff“ NOZ 16.3.22

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