Abgabefrist Grundsteuererklärung verlängert
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert wurde. Ursprünglich galt laut ARAG Experten eine Frist bis Ende Oktober. Damit sollen Bürger und Steuerberater in einer ohnehin krisenreichen Zeit entlastet werden. Auch Finanzämter profitieren von der verlängerten Frist, weil sie von einer Vielzahl möglicher Fristverlängerungsanträge verschont bleiben.
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