Verbraucher & Recht

Anbieter von Online-Casino muss Spieler Verluste von knapp 29.000 Euro erstatten

Knapp 29.000 Euro hatte ein Spieler im Laufe der Zeit im Internet-Glücksspiel verzockt. Doch das Geld ist nicht verloren. Das Landgericht Augsburg sprach ihm seine kompletten Verluste mit Urteil vom 17. Januar 2022 zu. Da Online-Glücksspiel in Deutschland weitestgehend bis zum 30. Juni 2021 verboten war, agierte der Anbieter des Online-Casinos Bwin ElektraWorks Limited illegal im Netz. Scheinbar abgeschlossene Verträge zwischen Spieler und Casino waren daher ungültig. Das Geld floss ohne Rechtsgrundlage zum Casino. (Az.: 032 O 2447/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Spielern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Verbraucherkanzlei arbeitet mit einem seriösen Prozesskostenfinanzierer zusammen, der das juristische Vorgehen gegen die Glücksspiel-Abzocke ermöglicht. Mehr Infos zur Glücksspiel-Abzocke gibt es auf einer speziellen Kanzlei-Website.

Glücksspiel-Abzocke: Rechtsprechung auf Seiten der Verbraucher

Erlittene Verluste in Online-Casinos können derzeit leicht unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückgeholt werden. Die Rechtsprechung ist aktuell auf Seiten der geschädigten Verbraucher. Verschiedene Oberlandesgerichte haben sich im Sinne der Verbraucher geäußert oder entschieden. Spielsucht wird von den Casinos raffiniert ausgenutzt. Und das unterstützen die Gerichte in Deutschland nicht. Das Urteil des Landgerichts Augsburg unterstreicht die aktuelle Rechtsauffassung eindrucksvoll:

  • Zwischen Januar 2017 und September 2019 verzockte ein Spieler unterm Strich knapp 29.000 Euro. Den über eine deutschsprachige Website entstandenen Verlust verlangte er vom Anbieter des Online-Casinos Bwin, ElektraWorks Limited mit Sitz auf Gibraltar, zurück. Wie die meisten Anbieter von Glücksspiel im Internet besaß auch ElektraWorks keine gültige Lizenz für den Betrieb des Online-Casinos auf deutschem Boden. Bis einschließlich 30. Juni 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland durch den Glücksspielstaatsvertrag untersagt. Nur in Schleswig-Holstein war es erlaubt.
  • Das Landgericht Augsburg gab dem Kläger Recht. Trotz des eindeutigen Verbotes hatte der Anbieter des Online-Casinos sein Angebot auch auf einer deutschsprachigen Website verbreitet. Er wollte sich offensichtlich das Geschäft nicht entgehen lassen.
  • Durch das Glücksspielverbot war der Vertrag zwischen Kläger und Casino jedoch nie zustande gekommen. Das Casino hatte daher kein Recht, das Geld des Klägers einzubehalten, weil es dazu keine Rechtsgrundlage gab. Der Anbieter müsse dem Kläger seine Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Augsburg. Der Verlust des Klägers betrug knapp 29.000 Euro.
  • Zwar ist Glücksspiel im Internet seit dem 1. Juli 2021 in Deutschland mit gültiger Lizenz möglich, aber die Aufhebung des Verbots gilt nicht rückwirkend.
  • Wer Geld im Online-Glücksspiel ab dem 1. Juni 2021 verloren hat, sollte prüfen, ob der Anbieter über eine gültige Lizenz verfügt. Nach Medienberichten sollen viele Casinos auch aktuell über keine gültige Lizenz verfügen. Ist das der Fall können Verbraucher ihre Verluste von den Anbietern des Online-Glücksspiel zurückfordern.

Online-Casinos verstießen gegen geltendes Recht

Das Urteil am Landgericht Augsburg unterstreicht die vorherrschende Rechtsprechung. Folgende Sachverhalte sind für die Gerichte mittlerweile unstrittig und finden sich in den unterschiedlichsten Urteilsbegründungen:

  • Die Angebote der Online-Casinos verstießen gegen geltendes Recht. Der Vertrag zwischen Verbraucher und Anbieter ist nichtig und nie zustande gekommen. Verbraucher haben daher Anspruch auf die komplette Rückerstattung ihrer Verluste – natürlich nach Abzug ihrer Gewinne.
  • Der Rückzahlungsanspruch ist nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das verklagte Online-Casino muss diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Für die Allgemeinheit war aus Sicht vieler Gerichte jedoch nicht ersichtlich, dass Online-Glücksspiele verboten gewesen waren.
  • Manche Anbieter von Online-Glücksspielen verlangten von Spielern, dass sie sich selbst vor dem Zocken über die Rechtslage in ihrem Land informieren sollten. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies süffisant darauf hin, dass die Anbieter von Online-Glücksspielen selbst die Meinung vertreten, vollkommen legal zu handeln. Da passe es nicht, wenn sie dem Spieler unterstellen, dass er über die Illegalität informiert gewesen sein müsste.
  • Sicherlich haben auch die Spieler gegen das Glücksspielverbot verstoßen. Allerdings gehen die Gerichte in den meisten Fällen davon aus, dass sie von dem Verbot nichts gewusst haben. Der Glücksspielanbieter jedoch schon. Er muss sich dieses Verstoßes bewusst gewesen sein und ihn trotzdem gewollt haben. Der Schutzzweck des Verbotes würde aus Sicht der Gerichte ad absurdum geführt, wenn der Anbieter den Einsatz des Spielers behalten könnte.

Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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