Beabsichtigte Streichung „nicht nachvollziehbar“
Die Trassenpreisförderung im Güterverkehr (TraFöG) ist eine der wichtigsten Maßnahmen des Masterplans Schienengüterverkehr. Sie soll sowohl die preisliche Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs verbessern als auch die Investitionskraft der Unternehmen mit Blick auf die zwingend erforderliche Modernisierung des Sektors stärken. Die im Auftrag des BMDV erarbeitete Evaluierungsstudie zur TraFöG hatte ihre Wirksamkeit bestätigt und deren Fortsetzung empfohlen. Der Bundeshaushalt befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Der Branchenverband wirbt – wie im Masterplan Schienengüterverkehr vorgesehen – für die Fortführung der Trassenpreisförderung über die zweite Förderperiode und darüber hinaus.
Halbierung der Förderung nicht sachgemäß
Das Bundeskabinett hatte für den Entwurf zum Bundeshaushalt 2023 im Juni beschlossen, die Trassenpreisförderung schon im Jahr 2024 zu halbieren und ab 2025 vollständig zu beenden. Im Masterplan ist vorgesehen, die Förderung erst im Zuge der anvisierten Produktivitätsfortschritte im Netz durch die Implementierung von ETCS und DSW schrittweise abzuschmelzen, so dass das durch die Förderung erreichte niedrige Trassenpreisniveau dauerhaft erhalten werden kann. „Die Rückführung der Trassenpreisförderung wäre in diesem Kontext nur akzeptabel, wenn sie durch Alternativmaßnahmen, wie beispielsweise die gleichzeitige Umstellung der Infrastrukturentgelte auf Grenzkostenbasis, vollständig kompensiert würde“, so Berends abschließend.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs. Seine über 600 Mitgliedsunternehmen befördern täglich mehr als 30 Millionen Menschen in Bussen und Bahnen und transportieren jährlich rund 600 Millionen Tonnen Güter auf der Schiene. So sorgen der VDV und seine Mitglieder für mehr klimaschonende Mobilität von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr!
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