Verbraucher & Recht

Datenschutzverstoß: Instagram muss in Irland 405 Millionen Euro Strafe bezahlen

Die irische Datenschutzkommission hat gegen den Online-Dienst Instagram eine Strafzahlung in Höhe von 405 Millionen Euro verhängt. Dem Tochterunternehmen von Meta (früher Facebook) wird vorgeworfen, gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen zu haben. Minderjährigen Nutzern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren war es offensichtlich erlaubt, Geschäftskonten auf der Foto- und Video-Plattform zu betreiben. Diese hätten die Veröffentlichung von Telefonnummern beziehungsweise E-Mail-Adressen ermöglicht. Die Verbraucherkanzlei Stoll & Sauer bietet von Datenlecks und Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Den Betroffenen ist ein immaterieller Schaden entstanden. Schadensersatzansprüche sollten überprüft werden. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.

Facebook seit Jahren im Visier von Datenschützern

Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten manchmal leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Besonders das US-Unternehmen Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, ist seit Jahren im Visier von Datenschützern. Bisher sind enorme Strafen verhängt worden:

  • Die irische Datenschutzkommission hatte nach Medienberichten bereits Ende 2020 Ermittlungen gegen Instagram eingeleitet. Diese drehten sich um die "Angemessenheit" der Einstellungen zu Instagram-Profilen und um die Verantwortung der Plattform bei der "Wahrung der Datenschutzrechte von Kindern als vulnerable Personen". Minderjährigen Nutzern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren soll es erlaubt gewesen sein, Geschäftskonten auf der Foto- und Video-Plattform zu betreiben. Auf diese Weise war es zu den Veröffentlichungen von Telefonnummern beziehungsweise E-Mail-Adressen gekommen.
  • Nach Ansicht der Ermittler sei diese Veröffentlichung der personenbezogenen Daten ein Verstoß gegen die seit Mai 2018 wirksam gewordene DSGVO. Durch die europäische Verordnung sind Datenschutzbehörden dazu ermächtigt, hohe Strafen für Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen zu verhängen. Instagram versicherte, dass die Einstellungen bereits aktualisiert und neue Sicherheitsstandards für Jugendliche installiert worden seien.
  • Im März 2022 hatte Irland wegen Datenschutzverstößen bereits eine Strafe in Höhe von 17 Millionen Euro gegen Meta verhängt.
  • 2021 war WhatsApp in Irland zu einer Strafe von 225 Millionen Euro verurteilt worden. Vorschriften zum Datenschutz sollen nicht eingehalten worden sein.
  • Irland ist in der Angelegenheit deshalb zuständig, weil Meta wie auch andere große US-Technologie-Konzerne (Google, Apple) in Irland ihren Hauptsitz in der Europäischen Union haben.
  • Im Frühjahr 2021 sorgte ein Datenleck bei Facebook für Schlagzeilen. Millionen von Nutzerdaten tauchten in einem Hacker-Forum auf. Und die Sorgen der Verbraucher waren berechtigt. Mittlerweile werden viele E-Mail-Konten mit Spams und täuschend echt wirkenden Nachrichten überhäuft. Bisher sind Facebook und der Mutterkonzern Meta ungeschoren davongekommen. Doch damit ist nun Schluss. Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 14. September 2022 Facebook zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz verurteilt. Einem User sei durch das Datenleck ein immaterieller Schaden im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden (Az.: 7 O 334/22). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Fazit: Der Fall Meta zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer deutlich, wie rücksichtslos oftmals Unternehmen mit den Daten ihrer Kunden umgehen. Letztlich kann den Betroffenen durch die Vorgehensweise von Meta ein immaterieller Schaden entstanden sein. Die Betroffenen wissen nicht, was mit ihren Daten geschieht. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Deutsche Gerichte sprechen von Datenlecks und Datenschutz-Verstößen Betroffenen mittlerweile hohe Schadensersatzsummen zu.

Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind enorm gestiegen. Das gilt für alle Facetten des Datenschutzes – also Schufa-Angelegenheit, Sicherheitslücken in Unternehmen wie jüngst bei Twitter, Otto, Kaufland, Facebook, Revolut und generell Verstößen gegen den Datenschutz. Die Kanzlei rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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