Datenschutzverstoß: Verbraucherschützer verklagen Mobilfunkanbieter Telekom, Telefónica und Vodafon
Kunden haben Auskunftsrecht über ihre personenbezogenen Daten
Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten manchmal leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Der von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufgegriffene Fall verdeutlicht, wie vorschnell personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden:
- Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt, muss damit rechnen, dass der jeweilige Anbieter sogenannte Negativdaten an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa weitergibt. Im Mittelpunkt stehen Informationen zu Zahlungsrückständen und Verschuldungen. Die Auskunfteien beurteilen anhand dieser Zahlen die Kreditwürdigkeit der Bürger.
- Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist hingegen die Weitergabe der sogenannten Positivdaten ohne explizite Zustimmung der Kunden rechtswidrig. Auf den ersten Blick sehen die Positivdaten harmlos aus. Da geht es zum Beispiel darum, welche anderen Verträge ein Verbraucher abgeschlossen oder wie oft er den Anbieter schon gewechselt hat. Und an diesem Punkt wird es für Verbraucherschützer zu Recht kritisch. Denn Firmen können aufgrund dieser Daten ihr Handeln in Bezug auf den Verbraucher optimieren. Auf diese Weise könnte ein Anbieter-Hopping jeweils zu den günstigsten Konditionen unterbunden werden. Solche Verbraucher könnten dann als nicht vertrauenswürdig eingestuft werden. Letztlich verstößt ein solches Vorgehen nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Jeder Verbraucher hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über ihn gespeichert hat.
- Fazit: Der Fall zu den Mobilfunkanbietern zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer deutlich, wie rücksichtslos oftmals Unternehmen mit den Daten ihrer Kunden umgehen. Letztlich kann den Betroffenen durch die Vorgehensweise der Mobilfunkanbieter ein immaterieller Schaden entstanden sein. Die Betroffenen wissen nicht, was mit ihren Daten geschieht. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Deutsche Gerichte sprechen von Datenlecks und Datenschutz-Verstößen Betroffenen mittlerweile hohe Schadensersatzsummen zu.
Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind enorm gestiegen. Das gilt für alle Facetten des Datenschutzes – also Schufa-Angelegenheit, Sicherheitslücken in Unternehmen wie jüngst bei Twitter, Otto, Kaufland, Facebook, Revolut und generell Verstößen gegen den Datenschutz. Die Kanzlei rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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