Deutscher Pflegerat mahnt gravierenden Verbesserungsbedarf an
„Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung ist eine Gefahr für die Versorgung und die Patienten. Die Erwartungen der Gesellschaft an eine gute Pflege im Krankenhaus werden nicht erfüllt. Die Pflegenden sehen sich bezüglich der Einlösung des Koalitionsvertrages getäuscht.
Die geplante Beteiligung des Bundesfinanzministeriums bei der Personalbemessung ist nicht akzeptabel. Sie ist ersatzlos aus dem Entwurf zu streichen. Die benötigte Pflege muss sich am tatsächlichen Bedarf der Patient*innen orientieren und nicht an der ministeriell definierten Haushaltslage.
Mit dem Entwurf wird eine weitere Spirale des Vertrauensverlustes in Gang gesetzt. Er steht konträr zum Versprechen für bessere Arbeitsbedingungen für die Pflege. Wird er in dieser Form weiterverfolgt, bestehen Zweifel, ob das Bundesgesundheitsministerium noch die Fäden und damit die Verantwortung für die kommende Personalbemessung im Krankenhaus in der Hand hält.
Benötigt wird eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus, die sich am Pflegedarf der Patienten orientiert, deren Sicherheit garantiert und zu einer signifikanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zu einer vollständigen Refinanzierung führt. Das ist der entscheidende Paradigmenwechsel, der im Gesetzentwurf noch ausformuliert werden muss.
Die Vorgabe hierfür muss die verbindliche Einführung der PPR 2.0 im Krankenhaus sein; das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und ver.di entwickelte und zu Beginn des Jahres 2020 vorgelegte Personalbemessungssystem.“
Der Anlage liegt das gemeinsame Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Gesetzentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes bei. Adressiert ist das Schreiben u.a. an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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