Flugausfall wegen Streik
Das Wichtigste in Kürze
– Fluggäste haben ein Recht auf Ersatzbeförderung oder Erstattung der Flugkosten, wenn ein Flug wegen Streiks ausfällt.
– Bei längeren Wartezeiten müssen Airlines ihre Fluggäste verpflegen.
– Geht ein Ersatzflug erst am nächsten Tag, sind Fluggesellschaften verpflichtet, die Gäste in einem Hotel unterzubringen.
– Neben Kostenerstattungen können Fluggäste unter Umständen auch eine Entschädigung erhalten.
Was kann ich tun, wenn mein Flug wegen Streik ausfällt?
Ob Urlaub oder Geschäftsreise – ein Flugausfall oder eine deutliche Verspätung sorgen immer für große Probleme. Entweder verpassen Sie Ihren Anschlussflug, müssen Termine umschichten oder Ihr Kurzurlaub lohnt sich durch die Verzögerung nicht mehr.
Wenn durch einen Streik Ihr Flug ausfällt, können Sie als Fluggast jedoch Rechte geltend machen. Die folgenden Schritte helfen dabei, diese Rechte zu sichern.
1. Frist für eine Alternative setzen
Sobald Sie vom Flugausfall wegen Streiks erfahren, setzen Sie der Airline eine angemessene Frist für eine Ersatzbeförderung. Als angemessen gelten zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abreisezeit.
Die Fluggesellschaft bietet Ihnen dabei entweder einen anderen Flug an oder eine vergleichbare Reisemöglichkeit. So könnte das Flugticket auch in ein Zugticket umgewandelt werden.
Sie müssen einer solchen Umwandlung jedoch nicht in jedem Fall zustimmen, sondern haben die Wahl zwischen verschiedenen Optionen:
- Rückerstattung des Tickets
- Anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (hier eventuell auch per Zug)
Kommt die Airline Ihrer Forderung nicht nach oder ist nicht zu erreichen, dürfen Sie auch selbst nach einem Ersatzflug suchen. Die Airline ist verpflichtet, Fluggästen die dafür anfallenden Kosten später zu erstatten.
2. Ab fünf Stunden Verspätung Ticket zurückgeben und Geld zurückverlangen
Warten Sie auch fünf Stunden nach Ihrer geplanten Abflugzeit noch auf eine Ersatzbeförderung, können Sie Ihr Ticket zurückgeben. In diesem Fall muss die Airline den Flugpreis innerhalb von sieben Tagen komplett erstatten.
Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, von der Airline Gutscheine als Erstattung anzunehmen. Dies funktioniert nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Darüber hinaus dürfen Fluggesellschaften keine Bearbeitungsgebühr für die Ticketrückgabe berechnen.
3. Möglichkeit einer Entschädigung durch die Airline prüfen
Ein Flugausfall wegen Streiks verpflichtet die Airline in jedem Fall, Ihnen eine Ersatzbeförderung anzubieten oder den Ticketpreis zu erstatten. Darüber hinaus haben Sie jedoch eventuell auch Anspruch auf eine Entschädigung. Die Ausgleichszahlung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung liegt zwischen 250 und 600 Euro. Deren genaue Höhe hängt jedoch von der geplanten Flugdistanz sowie dem Zeitpunkt ab, an dem die Airline Sie über die Annullierung Ihres Flugs unterrichtet hat.
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt dabei allerdings nicht für alle Flüge. Es kommt immer auf Abflugort, Ankunftsort und den Sitz der Airline an.
Die Airline kann eine Entschädigung allerdings verweigern, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen. Darunter fallen Ereignisse, die unvorhersehbar eintreten und von der Airline nicht beherrscht werden können.
Ein Pilotenstreik zur Durchsetzung höherer Gehälter ist laut einem aktuellen EuGH-Urteil (Az.: C-28/20) jedoch kein außergewöhnlicher Umstand. In diesem Fall haben Sie als Fluggast also Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Bei einem Streik des Flughafenpersonals wäre hingegen eine individuelle Prüfung nötig, weil es sich dabei nicht um ein Airline-internes Ereignis handelt.
4. Belege für Zusatzkosten sammeln
Ab einer Verspätung von zwei Stunden müssen Airlines Ihnen als Fluggast Unterstützungsleistungen anbieten. Diese umfassen vor allem die Verpflegung während der Wartezeit. Sollte die Airline kein entsprechendes Angebot bieten, können Sie sich selbst verpflegen und die Kosten später von der Airline zurückfordern.
Sammeln Sie hierbei alle Belege für Zusatzkosten, die Ihnen durch die Verspätung entstehen. Dies gilt auch für eine Hotelübernachtung, falls der nächste Flug erst am nächsten Tag geht.
Was gilt für Pauschalreisende bei einem Flugausfall durch Streik?
Begegnet Ihnen ein Flugausfall wegen Streiks im Rahmen einer Pauschalreise, ist Ihr Reiseveranstalter der Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet, Sie als Kunden zum Reiseziel zu befördern. Somit muss er auch für eine alternative Beförderung sorgen.
Zusätzlich stehen Ihnen folgende rechtliche Möglichkeiten offen:
- Ab einer verspäteten Ankunft am Reiseziel von 5 Stunden, dürfen Sie den Reisepreis mindern.
- Bei einer erheblichen Verkürzung des eigenen Urlaubs ist auch eine Kündigung des Reisevertrags möglich. Dies gilt vor allem bei Kurzreisen.
Wann sollte ich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Rechtlicher Beistand hilft Ihnen bei einem Flugausfall wegen Streiks vor allem dann, wenn die Airline nicht kooperativ ist. In solchen Fällen ist es sinnvoll, Ihre Rechte im Detail zu kennen. In einem solchen Fall sollten Sie keinesfalls nachgeben, sondern Ihr Recht durchsetzen. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Reiserecht kann Sie dabei unterstützen. Nehmen Sie jetzt Kontakt für eine Erstberatung auf.
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