Essen & Trinken

Halloween: Süßes mit saurer Überraschung

Der 31. Oktober ist der Tag an dem als Hexen, Gespenster oder Vampire verkleidete Kinder wieder von Tür zu Tür gehen und mit dem Aufruf „Süßes, sonst gibt’s Saures“ Süßigkeiten einfordern. Um den Kleinen eine Freude zu machen, kaufen viele Erwachsene speziell für Halloween gestaltete, süß-saure Leckereien in Form von Augäpfeln, Totenköpfen oder Fledermäusen. Nicht jede Süßigkeit eignet sich aufgrund der verarbeiteten Zutaten oder ihrer Größe zum Verteilen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt Tipps zur Auswahl.

Halloween-Süßigkeiten enthalten für ihren sauren Geschmack häufig den Zusatzstoff Zitronensäure. Zwar ist der Verzehr von Zitronensäure grundsätzlich unbedenklich, doch greift sie den Zahnschmelz an und fördert in Kombination mit Zucker Karies. “Erwachsene sollten daher besser keine Süßigkeiten mit Zitronensäure an Kinder verteilen. Auskunft gibt die Zutatenliste“, sagt Carola Clausnitzer, Beraterin für Lebensmittel und Ernährung bei der VZB. Zitronensäure kann in der Zutatenliste auch mit der Nummer E330 angegeben sein.

Darüber hinaus besteht bei manchen Produkten die Gefahr, dass sich Kinder aufgrund der Größe oder der Konsistenz an ihnen verschlucken oder zu viel Säure ihre Schleimhäute reizt. „Erwachsenen sollten vor dem Kauf in die Zutatenliste schauen und auf Süßigkeiten mit einem Warnhinweis wie ‘Für Kinder unter 5 Jahren nicht geeignet‘ verzichten“, so die Expertin. Die Hersteller sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Hinweis anzugeben. Zudem sind Warnhinweise in der Regel nur auf der Rückseite der Umverpackung aufgeführt und nicht auf den einzelnen Portionen, sodass Eltern von jüngeren Kindern nicht gewarnt werden können. Gleiches gilt für Süßigkeiten, die allergieauslösende Zutaten wie Nüsse oder Milch enthalten.

Verbrauchertipp: Prinzipiell sind einzeln verpackte Naschereien im Vergleich zu loser Ware hygienischer. „Erwachsene, die Kindern neben Süßigkeiten etwas Gesundes in den Beutel legen wollen, können zum Beispiel mit gruseligen Gesichtern bemalte Mandarinen verteilen“, schlägt die Expertin vor.

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Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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