Hochzeit per „Once-Only“-Prinzip
Ab 1. November soll es auf dem Standesamt schneller gehen mit dem Ja-Wort. Künftig sollen die Brautleute laut ARAG Experten ihre Personenstandsdaten über ein Verwaltungsportal per sogenanntem „Once-Only-Prinzip“ nur noch einmalig erfassen und dem Standesamt per Klick zusenden können. Durch diese elektronische Kommunikation mit den Standesämtern soll auch bei anderen Angelegenheiten wie z. B. dem Ausstellen einer Personenstandsurkunde oder eines Ehefähigkeitszeugnisses, der Anmeldung einer Eheschließung oder der Anzeige einer Geburt bzw. eines Sterbefalles auf urkundliche Papiernachweise verzichtet werden. Auch zwischen den verschiedenen Behörden läuft der Datenaustausch elektronisch, sodass Bürger Nachweise für die Beurkundung nicht mehr selbst vorlegen müssen.
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