Finanzen / Bilanzen

Kombination von Arbeitskraft- und Alterssicherung lohnt sich nicht

Die Versicherungswirtschaft wirbt für die Kombination von Arbeitskraft- und Alterssicherung und argumentiert dabei mit steuerlichen Vorteilen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat nun im Rahmen einer Studie am Beispiel zweier exemplarischer Musterkundinnen nachgerechnet, was wirklich vorteilhafter für Verbraucherinnen und Verbraucher ist:  Basis- und Privatrenten als Fondspolicen mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) mit Fondssparplan. „Die vermeintlichen Steuervorteile der Rentenversicherungsverträge können die erheblichen Kosten des Lebensversicherungsvertrags nicht ausgleichen“, sagt BdV-Chefökonom und Autor der Studie Constantin Papaspyratos. „Von den Koppelprodukten profitieren letztlich nur Anbieter und Großvertriebe.“

Die Gegenüberstellung von Fondspolicen mit BUZ und SBU mit Fondssparplan – unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Effekte – zeigt, dass die Koppelprodukte nicht das leisten, was ihre Vertriebe und Versicherer ihnen zuschreiben. Die SBU mit Fondssparplan ist die vorteilhaftere Alternative. Denn die steuerliche Behandlung von Fondspolicen kann die renditemindernde Kostenbelastung des Lebensversicherungsvertrages auf die Fondsanlage nur teilweise kompensieren.

Die Koppelprodukte sind nicht nur hinsichtlich der Rendite nachteilig. So kann der Abschluss eines Koppelprodukts auch dazu führen, dass bei der Arbeitskraftsicherung nicht der für den persönlichen Einzelfall optimale BU-Vertrag gewählt und vermittelt wird. „Durch die Verknüpfung einer BU-Versicherung mit einer Basisrente können Anbieter und Vertriebe die sogenannte ‚Kundenbindung‘ erhöhen. In Wahrheit entpuppt sich dies jedoch als unflexible und unvorteilhafte ‚Kundenfesselung‘ zulasten der Versicherten“, sagt Prof. Dr. Hartmut Walz, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BdV, der an der Studie mitgewirkt hat.

Die Studie wurde am 11. Oktober 2022 im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt. Bei Interesse an der Präsentation und der Studie kontaktieren Sie bitte unser Presseteam.

 

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bund der Versicherten e. V.
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel