Kombination von Arbeitskraft- und Alterssicherung lohnt sich nicht
Die Gegenüberstellung von Fondspolicen mit BUZ und SBU mit Fondssparplan – unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Effekte – zeigt, dass die Koppelprodukte nicht das leisten, was ihre Vertriebe und Versicherer ihnen zuschreiben. Die SBU mit Fondssparplan ist die vorteilhaftere Alternative. Denn die steuerliche Behandlung von Fondspolicen kann die renditemindernde Kostenbelastung des Lebensversicherungsvertrages auf die Fondsanlage nur teilweise kompensieren.
Die Koppelprodukte sind nicht nur hinsichtlich der Rendite nachteilig. So kann der Abschluss eines Koppelprodukts auch dazu führen, dass bei der Arbeitskraftsicherung nicht der für den persönlichen Einzelfall optimale BU-Vertrag gewählt und vermittelt wird. „Durch die Verknüpfung einer BU-Versicherung mit einer Basisrente können Anbieter und Vertriebe die sogenannte ‚Kundenbindung‘ erhöhen. In Wahrheit entpuppt sich dies jedoch als unflexible und unvorteilhafte ‚Kundenfesselung‘ zulasten der Versicherten“, sagt Prof. Dr. Hartmut Walz, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BdV, der an der Studie mitgewirkt hat.
Die Studie wurde am 11. Oktober 2022 im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt. Bei Interesse an der Präsentation und der Studie kontaktieren Sie bitte unser Presseteam.
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