Sachsen-Anhalt debattiert neues Vergabegesetz
Die Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt plädiert dafür, Bürokratie bei öffentlichen Auftragsvergaben abzubauen – indem die Schwellenwerte erhöht werden. Ihr Entwurf für ein neues Vergabegesetz sieht einen geschätzten Auftragswert von 120.000 Euro bei Bauaufträgen (anstatt 50.000 Euro) vor, ab dem das novellierte Gesetz gelten soll. Bei Liefer- und Dienstleistungen soll die Grenze von 25.000 auf 40.000 Euro steigen. Die oppositionelle Linke erklärt, dieses seien die bundesweit höchsten Schwellenwerte. Sie sieht darin eine „Hintertür für Sozialdumping“.
Ausdrücklich wollen die Regierungsparteien laut Gesetzentwurf Vergaben so gestalten, dass es auch kleineren Unternehmen möglich ist, mitzubieten. Verschärft wurden in dem Entwurf die Formulierungen zu Tariftreue und Mindestlohn. Ein Änderungsantrag der oppositionellen Grünen schlägt vor, der Berücksichtigung von Umweltbelangen einen eigenen Paragrafen zu widmen.
Federführend hat sich bereits der Wirtschaftsausschuss mit dem Entwurf beschäftigt. Seine Beschlussempfehlung lautete, den Gesetzentwurf in der von der Regierung vorgeschlagenen Fassung anzunehmen. Im Finanzausschuss ist noch keine Beschlussempfehlung erfolgt, und der Sozialausschuss wird sich am 19. Oktober mit dem Thema befassen.
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