Verbraucher & Recht

So bleiben Dach und Versicherungsschutz erhalten

Entsteht an einem Auto ein Totalschaden durch Unfall oder Unwetter, ersetzt die zuständige Versicherung den Zeitwert. Und der richtet sich auch nach dem Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Niemand erwartet also ernsthaft, dass bei einem 15 Jahre alten Auto der Neupreis erstattet wird.

Viele Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen sehen das bei Unwetterschäden am Gebäude ganz anders. Hier wird oft davon ausgegangen, dass die Gebäudeversicherung „automatisch“ bei Windstärken über 8 ein neues Dach „spendiert“. Doch dabei wird vergessen, dass es Obliegenheitspflichten gegenüber der Versicherung gibt, die Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind.

Die meisten Sturmschäden entstehen übrigens nicht durch den Winddruck auf der vom Wind angegriffenen Dachfläche, sondern durch Windsog. Besonders sensible Bereiche sind die Dachränder. Daher ist seit Jahren eine entsprechende Windsogsicherung vorgeschrieben.

Die Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung verpflichten, alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere, das Dach in einem ordnungsgemäßen und schadenfreien Zustand zu erhalten. Um den entsprechenden Beweis im Schadensfall zu erbringen, muss der Zustand vor dem Schaden dokumentiert sein. Dies aber kann nur durch eine regelmäßige Überprüfung des Daches und seiner Komponenten durch einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb – also einen Dachdeckerbetrieb – gewährleistet werden.

Zu den regelmäßigen Wartungsarbeiten zählt nicht nur die Überprüfung auf bestehende Schäden wie gelockerte Bauteile oder Eindeckungen, sondern auch das Beseitigen von Verschmutzungen z. B. in wasserabführenden Bauteilen wie Dachfensterumfassungen oder Dachrinnen. Damit wird Feuchtigkeitsschäden bei Starkregenereignissen vorgebeugt. Werden bei der Wartung Schäden festgestellt, sollten diese umgehend beseitigt und deren Reparatur dokumentiert werden.

Die Dachdecker-Innung Hamburg rät dringend davon ab, nicht qualifizierte Personen mit einer Dachwartung zu beauftragen. Immer wieder kommt es zu Absturz- und Durchsturz-Unfällen durch schlecht oder gänzlich ungesicherte Menschen bei Dachüberprüfungen oder kleinen Reparaturen. Auch dann kann der Auftraggeber (Immobilienbesitzer oder Hausverwaltung) in Regress genommen werden.

Um auf das eingangs erwähnte Beispiel mit dem Schaden am Auto zurückzukommen: Keine Gebäudeversicherung wird sich weigern, Schäden an einem gepflegten und nachweisbar regelmäßig gewarteten Dach im Schadensfall zu regulieren. Doch ein über Jahre oder Jahrzehnte vernachlässigtes Dach wird kaum durch ein neues Dach auf Kosten der Versicherung und ihrer Versicherungsnehmer ersetzt werden. 

Adressen qualifizierter Fachbetriebe für die Dachwartung gibt es bei der Dachdecker-Innung Hamburg und unter www.dachdecker-innung-hamburg.de

Über Dachdecker-Innung Hamburg

Der Dachdecker-Innung Hamburg gehören rund 100 Fachbetriebe des Dachdeckerhandwerks an. Sie können die verschiedenen Dienstleistungen im Bereich der Aus- und Fortbildung, der Schlichtung, der betriebswirtschaftlichen und technischen Beratung sowie der arbeitsrechtlichen Beratung in Anspruch nehmen.

Des Weiteren gehören der Dachdecker-Innung 39 Gastmitglieder aus Handel und Industrie an.

Obermeister der Dachdecker-Innung Hamburg ist Marco Zahn, Geschäftsführerin ist Marja Schokolowsky.

Die Geschäftsstelle der Dachdecker-Innung Hamburg befindet sich in der Semperstraße 24 in 22303 Hamburg.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dachdecker-Innung Hamburg
Semperstraße 24
22303 Hamburg
Telefon: +49 (40) 226 32 55 – 0
Telefax: +49 (40) 226 32 55 – 33
https://www.dachdecker-innung-hamburg.de

Ansprechpartner:
Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
Telefon: +49 (8165) 9397-54
Fax: +49 (8165) 9397-55
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel