Verbraucher & Recht

Vegane Frischetheken auf dem Vormarsch

  • Die erste Supermarktkette bietet vegane Lebensmittel an Frischetheke an.
  • Um die Qualität von angebotenen Produkten wie veganer Eiersalat oder vegane Salami bewerten zu können, ist ein Blick auf die Zutaten und die Nährwerte wichtig.
  • Die Verbraucherzentrale fordert eine verbindliche Kennzeichnung. Diese ist bei Frischetheken mit veganen Produkten, aber auch bei Fleisch- und Bäckereitheken derzeit nicht verpflichtend.

Die erste Supermarktkette hat in einem Pilotprojekt bundesweit einige Frischetheken für vegane Fleisch-, Wurst- und Käse-Ersatzprodukte eingerichtet. Allerdings sind dort weder die Zutaten noch die Nährwerte der angebotenen Lebensmittel aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausreichend gekennzeichnet. Während bei verpackten Produkten eine Kennzeichnung auf den Produkten erfolgen muss, ist dies an Frischetheken gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Unternehmen müssen lediglich über die 14 häufigsten Allergene sowie die Zusatzstoffe Auskunft geben. Die Verbraucherzentrale hält eine verbindliche Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten nicht nur bei veganen Produkten in Frischetheken, sondern auch bei Fleisch, Wurst und Backwaren für unabdingbar. Eine solche Kennzeichnung könnte beispielweise auf Schildern, in einer Mappe oder digital per QR Code erfolgen. Nur so ist es möglich, Lebensmittel zu bewerten und zu vergleichen.

Viele Menschen wollen sich mit veganen Ersatzprodukten umweltfreundlich und gesund ernähren. Allerdings sind diese Produkte meist hoch verarbeitet und unterscheiden sich erheblich in ihrer Nährwertzusammensetzung. Einige vegane Produkte enthalten viel Salz und eine ganze Reihe an Zusatzstoffen. Andere Ersatzprodukte kommen mit weniger Zusatzstoffen oder ganz ohne Geschmacksverstärker aus. „Für eine gesundheitlich vorteilhafte Wahl muss es möglich sein, die Produkte individuell bewerten zu können“, so Caroline Ludwig, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. „Dafür ist ein Blick in die Zutatenliste und die Nährwertkennzeichnung wichtig.“

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher:innen in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiter:innen. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.

Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook und Twitter zu Wort.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 2848-0
Telefax: +49 (6131) 2848-66
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de

Ansprechpartner:
Julia Dittmann
Pressestelle
Telefon: +49 (6131) 2848-84
E-Mail: dittmann@vz-rlp.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel