Reisen & Urlaub

Was stimmt und was nicht: Die größten Mythen rund um den Straßenverkehr im Check

Falsche Vorstellungen: Autofahrerinnen und Autofahrer setzen immer wieder Irrtümern auf. Diese ergeben sich aus teils skurrilen Legenden. Zeit, endlich Klarheit über die am weitesten verbreiteten Unsicherheiten zu erlangen. Der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter Sunny Cars weiß, welche Mythen kursieren und klärt über ihren Wahrheitsgehalt auf. So gerüstet machen sich Verkehrsteilnehmende immun gegen Bauernweisheiten. „Auf der Autobahn gilt Mindesttempo 60 Stundenkilometer“: Wenn solche Sätze in den Ohren hallen, lässt sich künftig kontern.

Mythos 1: Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn

Sicher viele Autofahrerinnen und Autofahrer rätselten schon einmal über das fehlende Tempo anderer. Beim Blick auf schleichende Autos liegt die Frage nahe, ob es nicht eine Mindestgeschwindigkeit gibt. Gerade auf Autobahnen. Hier spukt vielen eine Tachoanzeige von 60 als Minimum im Kopf herum. So herrscht gerade in Ausnahmesituationen der Irrtum, dass die Autobahn ein Tabu darstellt. Beispielsweise für das mit Blumen geschmückte Hochzeitsfahrzeug oder wenn der Wagen Probleme macht. Ein Irrtum. Denn es gibt keine Mindestgeschwindigkeit, die in Deutschland verpflichtend gilt. Die gesetzliche Vorgabe lautet: Als für die Autobahn zugelassen gelten die Fahrzeuge, die in der Lage sind, mindestens 60 Stundenkilometer zu fahren. Mit dem Unterschreiten der Geschwindigkeit macht sich jedoch niemand strafbar.

Mythos 2: Überholverbot auf der rechten Spur

Wer gerne eher schneller unterwegs ist, interessiert sich insbesondere für Regularien zum Thema „Überholen“. Rechts überholen – keine gute Idee, so haben Autofahrende noch die Worte aus der Fahrschule präsent. Doch stellt sich die Frage, ob ein Überholmanöver auf der rechten Spur wirklich immer ein Verbot darstellt. Die Antwort lautet nein, es gibt tatsächlich Ausnahmesituationen. In denen erlaubt der Gesetzgeber, ein anderes Fahrzeug rechts zu überholen. Und zwar dann, wenn der dichte Verkehr auf allen Spuren einer Autobahn langsam vorwärts kriecht. Auch bei links abbiegenden Fahrzeugen und Schienenfahrzeugen heißt es immer rechts überholen. Und grundsätzlich gilt: Innerorts stehen alle Fahrstreifen zur freien Wahl. Daher lässt es sich auch rechts schneller fahren als links. 

Mythos 3: Hoher Spritverbrauch von Automatik-Autos 

Rasante Autofahrten verbrauchen entsprechend mehr Sprit. Da stellt sich schnell die Frage, welche modernen Fahrzeuge nun am meisten Benzin und Diesel schlucken. Ein hartnäckiges Gerücht: Automatik-Fahrzeuge verbrauchen mehr Treibstoff als ihre Kollegen mit Schaltgetriebe. Dieser Mythos verwundert kaum, zumal die Vielfalt an Automatik-Getrieben immer weiterwächst. Es gibt jedoch genügend Automatik-Systeme auf dem Markt, die beim Spritsparen helfen. Die Entscheidung für oder gegen die Automatik-Variante lässt sich also nur individuell treffen. Denn erst der Vergleich unterschiedlicher Fahrzeuge zeigt, welches den Geldbeutel und die Ressourcen schont. 

Mythos 4: Qualitätsvorteil von Markenbenzin

Was Preis und Qualität des Treibstoffs angeht, zählt auch die Entscheidung an der Zapfsäule als Einflussfaktor. Neben heutigen Alternativen wie E10 haben Autofahrer auch die Wahl der Tankstelle selbst. Menschen, denen ihr Fahrzeug ganz besonders am Herzen liegt, bevorzugen oft renommierte Namen. Sie denken, dass diese Sprit von besserer Qualität anbieten. Doch oft steckt dahinter leider ein reines Marketing-Versprechen. An der Tanksäule spiegelt es sich nicht wider. Denn der Sprit an deutschen Tankstellen stammt aus denselben Raffinerien. Wahrheit: Die unterschiedliche Beschaffenheit von Treibstoffen entsteht in der Zugabe von sogenannten Additiven. Sie steigern die Leistung beziehungsweise senken den Verbrauch. Dies macht allerdings lediglich bei absoluten Hochleistungsmotoren einen Unterschied.

Mythos 5: Günstige Benzinpreise montags 

Weiter geht es im Mythencheck für alle Sparfüchse. Manche von ihnen denken, dass sie an einem bestimmten Wochentag besonders günstig tanken. Der Montag gilt als Favorit. Dies entspricht leider nicht der Wahrheit. Studien des ADAC bestätigen, dass es keinen zuverlässigen Zusammenhang zwischen Tankpreisen und Wochentagen gibt. Dass Preise im Tagesverlauf schwanken, lässt sich beobachten. Doch insbesondere von Montag bis Donnerstag liegt ein bevorzugter Tank-Tag eher in persönlichen Vorlieben begründet. 

Mythos 6: Unbezahlbare E-Autos 

Alle paar Jahre steht die Wahl eines neuen Wagens an – ob gebraucht oder frisch aus dem Werk. Dann haben viele Interessenten nach wie vor den Gedanken präsent, dass E-Autos unbezahlbar sind. Doch die guten Nachrichten lauten, dass immer mehr Fahrzeuge im E-Segment zu attraktiven Konditionen bereitstehen. Denn die Kosten für die wichtigen Batterien sanken in den letzten zehn Jahren um insgesamt satte 80 Prozent. Erste Hersteller lancieren Elektro-Varianten, die sich im gleichen Preissegment befinden wie ein vergleichbares Benziner-Modell. Nach dem Kauf unterschreiten die laufenden Kosten für ein E-Modell außerdem bekanntlich diejenigen anderer Fahrzeuge. 

Mythos 7: Notiz bei Parkremplern 

„Bei einem Parkrempler reicht es aus, einen Zettel mit den Kontaktdaten da zu lassen“. Ein Mythos, der sich hält – egal ob bei Besitzerinnen und Besitzern von E-Autos oder anderen Fahrzeugen. Bei übermäßigem Verkehr auf dem Parkplatz, kleinen Parklücken und Masten in Parkgaragen passiert ein Touchieren schnell einmal. Gerade daher ist hier Aufklärung viel wert. Wer beim Rangieren einen PKW streift hat die Pflicht, auf den Halter des Fahrzeugs zu warten. Alternativ lässt sich die Polizei rufen. Nicht zulässig: Lediglich eine Notiz hinterlassen. Denn das Risiko ist hoch, dass jemand diese entfernt oder sie durch Regen aufweicht. Dann gilt das kleine Delikt nämlich direkt als Unfallflucht.   

Mythos 8: Radweg-Pflicht für Fahrradfahrer

Auch zwischen Auto- und Radfahrerinnen und -fahrern gibt es ein hohes Konfliktpotential. Wer im Auto sitzt verweist Räder gerne einmal auf den Radweg. Doch dies stellt einen weiteren Irrtum dar. Denn es gibt keine grundsätzliche Pflicht, den Fahrradweg zu nehmen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn entsprechende Schilder die Straßennutzung für Räder spezifisch untersagen. Radlerinnen und Radler haben also das Recht, die Autostraße gleichberechtigt zu nutzen. Auch, wenn die Nutzung der eigens für Fahrräder angelegten Wege selbstverständlich als empfehlenswert gilt.

Über die Sunny Cars GmbH

Sunny Cars ist der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter. Rund 140 Mitarbeiter in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Belgien, den Niederlanden und in Frankreich arbeiten für das Unternehmen, das seinen Kunden für über 120 Länder weltweit ein einzigartiges Reiseerlebnis ermöglicht. Der Service-Champion bietet mit der Rundum-Sorglos-Garantie nicht nur das umfangreichste Inklusive-Paket auf dem Markt an, sondern erfüllt mit dem Online-Urlaubsbegleiter Sunny2go auch während der Reise Kundenwünsche. Mit einem aktuell kostenfreien Rücktrittsschutz sind die Mietwagen-Buchungen bei Sunny Cars bis kurz vor Anmietung stornierbar, die Zahlungen werden schnell und in voller Höhe erstattet.

Sämtliche Mietwagen-Angebote von Sunny Cars sind inklusive Sunny2go über jedes stationäre oder Online-Reisebüro, über die Webseite https://www.sunnycars.de sowie telefonisch unter 089 – 82 99 33 900 zu buchen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sunny Cars GmbH
Paul-Gerhardt-Allee 42
81245 München
Telefon: +49 (89) 829933-900
Telefax: +49 (89) 829933-66
http://www.sunnycars.de

Ansprechpartner:
Marion Krimmer
Wilde & Partner Public Relations
Telefon: +49 (89) 179190-0
E-Mail: Marion.Krimmer@wilde.de
Katrin Engelniederhammer
Wilde & Partner Public Relations
Telefon: +49 (89) 17919043
E-Mail: katrin.engelniederhammer@wilde.de
Thorsten Lehmann
Geschäftsführer
Telefon: +49 (89) 829933-80
E-Mail: t.lehmann@sunnycars.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel