Finanzen / Bilanzen

Werbung mit angestellten Ärzten kann verboten sein

Bei allen Werbemaßnahmen müssen Ärzte streng bei der Wahrheit bleiben. Konkurrenten können sonst Unterlassung verlangen.

Ein Zahnarzt hatte für seine Praxis und seine Leistungen in einem Werbeflyer geworben. Dort wurde auch das Praxisteam vorgestellt. Der zweite Zahnarzt im Team war aber kein Partner, sondern ein angestellter Zahnarzt. Ein Konkurrent hielt dies für unlauteren Wettbewerb und forderte den Zahnarzt auf, diese Art von Werbung zu unterlassen. Da der nicht reagierte, erhob der konkurrierende Zahnarzt Klage vor dem Landgericht Aurich – und bekam Recht!

In seinem Urteil stellte das Gericht klar, dass Zahnärzte nur mit Hinweis auf das Anstellungsverhältnis eines Arztes werben dürfen. Das ergibt sich aus § 18 Absatz 4 der Musterberufsordnung für Zahnärzte (Urteil vom  20.1.2022; Az.: 2 O 895/19). Für Ärzte gilt dasselbe: § 19 Absatz 4 der Musterberufsordnung für Ärzte. Ohne diesen Hinweis handelt es sich um unlautere Werbung im Sinne des § 3a UWG. Der Zahnarzt musste nach dem Urteil nicht nur den Werbeflyer einstampfen, sondern auch die Verfahrenskosten tragen.

Praxishinweis

„Ärzte dürfen werben, aber es gibt eine Menge Fallstricke und Unsicherheiten“, warnt Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Tim Müller in München. „Je näher Sie bei der Wahrheit bleiben, desto besser!“ Aber auch hier gibt es Ausnahmen, so Müller: bei plastisch-chirurgischen Eingriffen sind Vorher-Nachher-Bilder selbst dann verboten, wenn sie wahr sind.

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht – jetzt anmelden!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel