Finanzen / Bilanzen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU: Ab Januar 2023 gibt es nur noch elektronische Krankmeldungen

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung voraussichtlich ab Januar 2023 Pflicht. Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten und ihre Prozesse umstellen. Was zu beachten ist, weiß Steuerberater und Leiter der Rentenberatung Andreas Islinger von Ecovis in München.

Ab wann genau gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Bereits jetzt können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch abrufen. „Aktuell befinden wir uns noch in der Pilotphase, die noch bis voraussichtlich 31.12.2022 läuft“, erläutert Steuerberater Andreas Islinger. Ab dem 01.01.2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) dann Pflicht. Arbeitgeber bekommen ab diesem Zeitpunkt keinen gelben Zettel mehr von ihren Arbeitnehmern.

Welches Gesetz regelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Das Meldeverfahren zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber regelt der Paragraph 109 Viertes Buch Sozialgesetzbuch. „Das Meldeverfahren ist jedoch deutlich komplizierter“, erklärt Islinger, „denn auch Ärzte müssen die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten elektronisch an die Krankenkasse melden, damit die Daten für die Arbeitgeber zum Abruf bereitstehen.“

Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis?

Bekommen Arbeitnehmer vom Arzt eine Krankschreibung, dann muss der Arzt oder die Ärztin die Krankschreibung zukünftig elektronisch melden. Arbeitnehmer bekommen nur noch einen Ausdruck für ihre eigenen Unterlagen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch dazu verpflichtet, dass sie ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer informieren. Der Arbeitgeber ruft dann über das Lohnprogramm oder sv.net die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab. „Für Arbeitgeber, die ihre Löhne vom Steuerberater erstellen lassen, wird der Abruf durch den Lohnsachbearbeiter erfolgen“, sagt Islinger. „Dazu müssen aber die Prozesse auf das neue Verfahren abgestimmt sein, denn den gelben Zettel gibt es dann nicht mehr.“

Wie können sich Unternehmen auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorbereiten?

Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen. Bisher war klar, dass der gelbe Zettel ins Lohnbüro muss. Zukünftig ist die mündliche oder schriftlich Mitteilung des Arbeitnehmers über die Arbeitsunfähigkeit ebenfalls weiterzugeben. „Eine schriftliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit mittels Formular oder E-Mail durch die Mitarbeiter ist empfehlenswert“, empfiehlt der Sozialversicherungsexperte, „denn mündliche Krankmeldungen gehen im Alltag schnell unter.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel