Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU: Ab Januar 2023 gibt es nur noch elektronische Krankmeldungen
Ab wann genau gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Bereits jetzt können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch abrufen. „Aktuell befinden wir uns noch in der Pilotphase, die noch bis voraussichtlich 31.12.2022 läuft“, erläutert Steuerberater Andreas Islinger. Ab dem 01.01.2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) dann Pflicht. Arbeitgeber bekommen ab diesem Zeitpunkt keinen gelben Zettel mehr von ihren Arbeitnehmern.
Welches Gesetz regelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Das Meldeverfahren zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber regelt der Paragraph 109 Viertes Buch Sozialgesetzbuch. „Das Meldeverfahren ist jedoch deutlich komplizierter“, erklärt Islinger, „denn auch Ärzte müssen die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten elektronisch an die Krankenkasse melden, damit die Daten für die Arbeitgeber zum Abruf bereitstehen.“
Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis?
Bekommen Arbeitnehmer vom Arzt eine Krankschreibung, dann muss der Arzt oder die Ärztin die Krankschreibung zukünftig elektronisch melden. Arbeitnehmer bekommen nur noch einen Ausdruck für ihre eigenen Unterlagen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch dazu verpflichtet, dass sie ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer informieren. Der Arbeitgeber ruft dann über das Lohnprogramm oder sv.net die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab. „Für Arbeitgeber, die ihre Löhne vom Steuerberater erstellen lassen, wird der Abruf durch den Lohnsachbearbeiter erfolgen“, sagt Islinger. „Dazu müssen aber die Prozesse auf das neue Verfahren abgestimmt sein, denn den gelben Zettel gibt es dann nicht mehr.“
Wie können sich Unternehmen auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorbereiten?
Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen. Bisher war klar, dass der gelbe Zettel ins Lohnbüro muss. Zukünftig ist die mündliche oder schriftlich Mitteilung des Arbeitnehmers über die Arbeitsunfähigkeit ebenfalls weiterzugeben. „Eine schriftliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit mittels Formular oder E-Mail durch die Mitarbeiter ist empfehlenswert“, empfiehlt der Sozialversicherungsexperte, „denn mündliche Krankmeldungen gehen im Alltag schnell unter.“
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