Augen-Check für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr
Die meisten Informationen, die Menschen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr benötigen, erhalten sie über die Augen. Auto- und Radfahrer sollten sich dessen bewusst sein und auf gesunde Augen und eine optimale Korrektur einer eventuell vorhandenen Fehlsichtigkeit achten. Der BVA schätzt, dass jedes Jahr 300.000 Verkehrsunfälle durch eine mangelnde Sehleistung verursacht werden, allerdings gibt es dazu bisher leider keine offiziellen Erhebungen.
Ab 50 lässt das Sehvermögen nach
Es ist bekannt, dass ab dem 50. Lebensjahr die Tagessehschärfe und die Sehschärfe bei schlechten Lichtverhältnissen – also vor allem in der Dämmerung und bei Nacht – nachlassen. Diesen schleichenden Prozess bemerken die Betroffenen selbst in der Regel nicht. Sie glauben, dass mit ihren Augen alles in Ordnung ist, bei einer Untersuchung zeigen sich dann aber deutliche Einschränkungen. Im Alter zwischen 50 und 59 Jahren sind 11,5 Prozent aller Verkehrsteilnehmer nachts nicht mehr fahrtauglich, ab dem 60. Lebensjahr trifft das auf ein Fünftel aller Autofahrer zu.
Augenärztlicher Check für Verkehrsteilnehmer
Der Berufsverband der Augenärzte rät daher, dass man nicht nur sein Fahrzeug regelmäßig dem TÜV vorstellt, sondern auch seine Augen regelmäßig augenärztlich untersuchen lässt, um weiterhin sicher mobil zu sein. Ein Augenarzt-Check für Verkehrsteilnehmer umfasst nicht nur die Untersuchung der Augen und die Prüfung der Tagessehschärfe, sondern auch folgende Punkte:
– Untersuchung der Zusammenarbeit beider Augen
– Untersuchung des Gesichtsfeldes beider Augen
– Untersuchung des Dämmerungssehens ohne und mit Blendung
– Untersuchung, ob eine sogenannte Nachtkurzsichtigkeit besteht
– individuelle Beratung zu allen Fragen der Verkehrstauglichkeit am Tag und in der Nacht
– orientierender Vergleich mit der Leistungsfähigkeit anderer Autofahrer desselben Alters
Basierend auf den Untersuchungsergebnissen können dann auch Maßnahmen empfohlen werden, um das Sehvermögen zu verbessern – sei es mit einer Sehhilfe, sei es mit der Behandlung einer Augenkrankheit wie etwa der Katarakt (Linsentrübung, Grauer Star).
Ein solcher Check wird nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt. Augenärzte und Augenärztinnen bieten ihn daher als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an.
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