Bewusstlos … und dann?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer kurzfristigen, oft harmlosen Bewusstseinsstörung und einer längeren Ohnmacht sowie einer reanimationspflichtigen Bewusstlosigkeit. In rund zehn Prozent der Fälle ist die Ursache eine Störung des Nervensystems. Sauerstoffmangel oder Unterzucker lösen etwa doppelt so viele Bewusstseinsstörungen aus und für rund ein Drittel aller Ohnmachten ist das Herz-Kreislaufsystem verantwortlich. In allen übrigen Fällen kann die Ursache nicht abschließend geklärt werden. Dennoch sollte man in jedem Fall einen Arzt konsultieren, auch wenn der Verlust des Bewusstseins nur kurzfristig ist. „Eine Ohnmacht sollte nie auf die leichte Schulter genommen werden. Sie ist zwar meistens harmlos, kann aber auch ein Hinweis auf eine behandlungsbedürftige Erkrankung sein“, warnt Dr. Pfeiffer. Für den Ersthelfer geht es zunächst jedoch darum, weitere Komplikationen zu vermeiden. Das heißt, zuerst sollten Atmung und Herzschlag kontrolliert werden. Ist beides vorhanden, und es gibt keine Anzeichen für gefährliche Rücken- oder Kopfverletzungen, empfiehlt sich die sogenannte ‚Stabile Seitenlage‘, mit der die Atemwege bestmöglich freigehalten werden. Setzen die sogenannten Vitalfunktionen aus, spricht man von einer reanimationspflichtigen Bewusstlosigkeit. Dann hat die Herzdruckmassage die oberste Priorität, denn nur so kann das Gehirn weiterhin durchblutet und mit Sauerstoff versorgt werden. „Im Krankenhaus üben wir diese lebenserhaltenden Maßnahmen regelmäßig, aber ich empfehle auch dem Laien regelmäßig einen Erste Hilfe-Kurs zu besuchen“, sagt Dr. Pfeiffer. Denn im Ernstfall könne man so eventuell dem eigenen Partner, den Eltern, den Kindern, einem Freund oder auch einem Fremden das Leben retten.
Bewusstlos und dann? Vortrag von Dr. Marleen Pfeiffer, Ärztliche Direktorin, Leitende Oberärztin und Ärztliche Leiterin der beiden Notaufnahmen der Wertachkliniken, am 07. Dezember um 19.30 Uhr, Singoldhalle Bobingen, Willi-Ohlendorf-Weg 1
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Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen
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