Energie- / Umwelttechnik

Bundesnetzagentur bestätigt ergänzten Szenariorahmen für Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032

Die Bundesnetzagentur hat heute eine Teilneubescheidung zur Bestätigung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 erlassen.

Wir unterstützen den Infrastrukturausbau zum Ersatz russischer Gasimporte, um eine stärkere Diversifizierung unserer Gasquellen voranzutreiben“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Diversifizierung der Gasquellen in Deutschland 

Die geo- und energiepolitischen Entwicklungen seit dem 24. Februar 2022 haben erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Angebots- als auch auf die Absatzseite von Erdgas und damit auf die Netzentwicklungsplanung. Der ursprüngliche Szenariorahmen wurde von den Fernleitungsnetzbetreibern erarbeitet, mit der Öffentlichkeit konsultiert und dann der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung erfolgte am 20. Januar 2022 durch die Bundesnetzagentur. Die Bestätigung des Szenariorahmens basierte auf der Annahme, dass russisches Erdgas uneingeschränkt weiter geliefert wird. Die nunmehrige Fortführung des ursprünglichen Netzentwicklungsplanverfahrens ohne Anpassung an die grundlegend veränderten Umstände wäre daher nicht sachgerecht.

Um russische Erdgasimporte zu ersetzen und die Versorgungssicherheit in Deutschland weiterhin zu gewährleisten, sollen LNG-Anlagen, zusätzliche Einspeisungen an westlichen Grenzübergangspunkten sowie Anpassungen von Bedarfsprognosen im kommenden Netzentwicklungsplan 2022-2032 berücksichtigt werden.

Drei neue Modellierungsvarianten LNGplus

Die Fernleitungsnetzbetreiber sollen drei zusätzliche Modellierungsvarianten berechnen, in denen eine Einspeisung von russischen Gasmengen nicht mehr anzunehmen ist. In der ersten Modellierungsvariante werden sämtliche bis Ende September 2022 gemeldeten Bedarfe der geplanten LNG-Anlagen berücksichtigt. In den anderen beiden Varianten sollen mit unterschiedlichem Schwerpunkt bedarfsgerechte Einspeisekapazitäten aus deutschen LNG-Anlagen sowie westeuropäischen Grenzübergangspunkten ermittelt und in der Modellierung angesetzt werden. Die Bedarfe der süd- und osteuropäischen Nachbarstaaten werden ebenfalls berücksichtigt. Ziel ist es, die erforderlichen Importkapazitäten für eine zukünftige Versorgung ohne russische Erdgasmengen zu betrachten. 

Durch die Betrachtung mehrerer Modellierungsvarianten und eine Zuordnung der Netzausbaumaßnahmen zu den einzelnen LNG-Anlagen und Grenzübergangspunkten kann eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des ermittelten Netzausbaus erfolgen. Im Hinblick auf die Klimaziele soll der Umfang des Netzausbaus in den Erdgasfernleitungsnetzen möglichst begrenzt werden.

Szenariorahmen als Grundlage für die Gasnetzplanung 

Der Szenariorahmen bildet die Grundlage für die Gasnetzplanung bis zum Jahr 2032.

Wegen der grundlegenden Veränderungen der gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurde zusammen mit den Fernleitungsnetzbetreibern entschieden, den Szenariorahmen nachträglich zu ergänzen und auch die Bestätigung anzupassen, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen zu können. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch die von den Fernleitungsnetzbetreibern durchgeführte Konsultation.

Auf der Grundlage der ergänzten Bestätigung des Szenariorahmens erarbeiten die Fernleitungsnetzbetreiber nun den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032. Auch der Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 wird mit der Öffentlichkeit konsultiert werden und bedarf der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.

Die Teilneubescheidung der Bundesnetzagentur ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/NEPGas2022-2032.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel