Cybercrime / Krypto Betrug – Wie Geschädigte reagieren sollten
Die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei CLLB rät zur Vorsicht. Die oftmals aus dem Ausland hochprofessionell agierenden Täter, werben ihre Opfer in der Regel im Internet mit Versprechungen von teils astronomischen Renditen durch scheinbar sichere Geldanlagen in Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum, etc… Sobald die Betroffenen ihre Daten hinterlegt haben, werden sie von angeblichen Finanzberatern und Brokern telefonisch und per Email kontaktiert. Zunächst wird ein geringer Einzahlungsbetrag gefordert, welcher von den meisten Opfern auch direkt überwiesen wird.
Die perfide Masche der Betrüger: Anhand von Betrugssoftware werden auf dem Account der Opfer nach kurzer Zeit vermeintliche Gewinnentwicklungen simuliert. Parallel setzen die Kriminellen die Opfer weiter unter Druck und drängen diese zu weiteren Einzahlungen. Die Täter hören meist erst auf, wenn sie sich sicher sind, dass bei den Betroffenen kein Geld mehr zu holen ist.
Wittern die Betroffenen den Betrug oder wollen sie Auszahlungen vornehmen, erfinden die Kriminellen fadenscheinige Ausreden: Es sei nicht klug, die Gewinne nicht weiter laufen zu lassen, eine Auszahlung sei erst ab einer gewissen Summe möglich, Ermittlungen des Finanzamtes würden Auszahlungen verzögern. Häufig werden gefälschte amtliche Dokumente vorgelegt, welche bestätigen sollen, dass die Gelder tatsächlich existieren würden. Gewinne, so die Täter, könnten zudem grundsätzlich nur ausgezahlt werden, wenn vorab eine angebliche Steuer oder Bearbeitungsgebühr beglichen werde.
CLLB-Rechtsanwälte raten Geschädigten, sich nach Feststellung des Betrugs unverzüglich mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in Verbindung zu setzen, oder mittels anwaltlicher Unterstützung eine Strafanzeige bei einer auf Internetkriminalität spezialisierten Abteilung der Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu stellen. Im besten Fall können die Gelder nachverfolgt und die Konten der Kriminellen eingefroren werden. Die Erfolgschancen sind umso höher, je früher eine Anzeige gestellt wird.
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