Dienstleistungen

Das Schenken und Vererben von Immobilien könnte ab 2023 teurer werden

Durch ein bislang wenig beachtetes Gesetz und dessen geplante Änderung könnte das Vererben und Übertragen von Immobilien ab dem nächsten Jahr deutlich teurer werden. Konkret geht es um das Jahressteuergesetz 2022 und die damit verbundene steuerliche Bewertung von Immobilien. „Wenn Sie planen, eine Immobilie als Schenkung z. B. an Ihre Kinder zu übertragen, sollten Sie dies beachten und gegebenenfalls noch dieses Jahr handeln“, rät Notarin Sonja Reiff in einem aktuellen Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt.

Übertragen Eltern bereits zu Lebzeiten ein Wohnhausgrundstück oder eine Eigentumswohnung an ihre Kinder oder kommt es zum Erbfall und eine Immobilie wird vererbt, dann ist immer die Frage, ob Schenkungs- oder Erbschaftssteuer entsteht. Kinder haben einen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro nach jedem Elternteil. Erhalten sie daher eine Schenkung oder Erbschaft bis zu einem Wert von 400.000 Euro, fallen keine Steuern an. Wird der Betrag aber überschritten, fällt Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an.

Aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein, Immobilienbesitz ganz oder teilweise bereits zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen. Wechselt der Immobilienbesitz unentgeltlich oder durch Erbfall, überprüft das Finanzamt, ob Steuern anfallen.

Die Bewertung der Immobilien richtet sich nach dem Bewertungsgesetz. Durch das Jahressteuergesetz 2022 soll nun das Bewertungsgesetz geändert werden. Experten gehen davon aus, dass dies zu höheren Werten bei der Bewertung von Immobilien führen wird.

Steuerfreibeträge werden dann schneller überschritten und es drohen höhere Abgaben. Die Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen für alle Übertragungen nach dem 31. Dezember 2022 in Kraft treten. Ist eine schenkungsweise Übertragung von Immobilien geplant, kann es daher sinnvoll sein, dies noch im Jahr 2022 vorzunehmen.

Die Übertragung muss von einem Notar beurkundet werden. Neben den steuerlichen Aspekten sind hierbei weitere Faktoren zu beachten. Beispielsweise lassen sich Wohn- oder Nießbrauchrechte durch entsprechende Einträge im Grundbuch festlegen. Die Übertragenden können sich damit absichern. Weitere Regelungen für den langfristigen Erhalt der Immobilie sind ebenfalls möglich. Auch hierzu berät der Notar.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/das-schenken-oder-das-vererben-von-immobilien-koennte-ab-2023-teurer-werden/

Selzer Reiff Notare für Immobilien in Frankfurt am Main

In ihrem Notarbüro in Frankfurt bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei im Grundstücksrecht und Immobilienrecht.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Ausführliche Infos zum Leistungsangebot der Notare im Immobilienrecht:
https://www.immobilien-notar.info/

Tag-It: Jahressteuergesetz 2022, Bewertungsgrundlage Immobilien, Vererben, Schenkung, Immobilienübertragung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Freibeträge, Notar, Frankfurt, Notariat

Über SELZER REIFF Notare

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.

Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SELZER REIFF Notare
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 7230-17
Telefax: +49 (69) 7230-20
http://www.selzer-reiff.de

Ansprechpartner:
Bettina Selzer
Telefon: +49 (69) 723017
E-Mail: presse@selzer-reiff.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel