Entlastungspaket für Stadtwerke Witten Kund:innen
Über die Umsetzung der geplanten Strom- und Gaspreisbremsen der Bundesregierung wird der lokale Versorger berichten, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen verabschiedet sind. Auch hier ist es das Ziel der Stadtwerke, eine einfache Umsetzung für alle Kund:innen zu gewährleisten.
Folgende Maßnahmen werden in den kommenden Wochen umgesetzt:
Reduzierung der Mehrwertsteuer
Die Stadtwerke Witten reduzieren die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme für das komplette Jahr 2022 und 2023. Die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme wird somit für Kund:innen der Stadtwerke Witten auf den jeweiligen Jahresrechnungen für alle Monate mit 7 % statt 19 % berechnet. Für das Abrechnungsjahr 2024 wird, je nach Abrechnungsdatum, voraussichtlich wieder eine Steuer in Höhe von 19 % erhoben. Die Regierung sieht derzeit eine Senkung der Mehrwertsteuer im Zeitraum von Oktober 2022 bis Ende März 2024 vor. Dies ergibt eine Senkung für 18 Monate. Die Stadtwerke Witten werden die Senkung für 24 Monate weitergeben.
Die Umstellung erfolgt automatisch durch die Stadtwerke. Die Kund:innen müssen sich dafür nicht registrieren oder anmelden.
Entfall des Dezember-Abschlags für Gas- und Wärmekund:innen
Für Gaskund:innen wird die Abschlagshöhe wie folgt berechnet: Der Jahresverbrauch 2021 wird durch 12 geteilt und mit dem derzeitigen, individuellen Kunden-Gaspreis der Stadtwerke multipliziert. Gaskunden, die Ihre Abschläge überweisen, müssen die Zahlung zu Ende Dezember 2022 nicht durchführen. Bei Kund:innen mit Lastschriftverfahren wird der Abschlag nicht abgebucht. Die errechnete Entlastung wird auf jeden Fall (auch bei weiterlaufendem Dauerauftrag) dem Kundenkonto zugeordnet.
Bei Kund:innen die Wärme beziehen, gilt folgende gesetzliche Regelung: Der Abschlag von September 2022 plus 20 Prozent wird Kund:innen als Gutschrift im Dezember 2022 direkt auf das Bankkonto überwiesen. Kund:innen werden in einem Anschreiben darüber informiert und gebeten – falls nicht vorhanden – uns die Kontoverbindung mitzuteilen. Der regulär fällige Dezember-Abschlag wird bei Wärmekunden unverändert eingezogen.
Verlängerung der Laufzeitverträge
Kund:innen mit Laufzeitverträgen, die zum 31. Dezember 2022 enden, bieten wir eine vereinfachte Verlängerung an. Sie werden in den kommenden Tagen angeschrieben und erhalten ein neues Angebot für die kommenden zwölf Monate. Möchten sie dieses Angebot annehmen, müssen Kund:innen – abweichend von den Vorjahren – nicht unternehmen. Falls der Kunde sich nicht bis zum 31.12.2022 gemeldet hat, wird der Vertrag automatisch auf die neuen Konditionen umgestellt und verlängert. Damit vereinfachen wir den Vorgang.
Die Kund:innen haben selbstverständlich ein Kündigungsrecht.
Für individuelle Fragen stehen die Stadtwerke Witten gerne zur Verfügung.
Telefon: 02302 91 73 – 600
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-witten.de
Whatsapp: 0163 / 63 73 173
Kundenzentrum Impuls (Hauptstraße 7, Witten)
Öffnungszeiten:
Mo. – Do. 8.30 – 16.00 Uhr
Fr. 8.30 – 15.00 Uhr
Sa. 8.30 – 12.00 Uhr
Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser: Wir versorgen die Stadt Witten zuverlässig mit Energie. Eine besonders wichtige Rolle spielen für uns regenerative und umweltschonende Energien. Durch eCarsharing, unseren E-Fuhrpark und Ladestationen in Witten fördern wir zudem die Elektromobilität. Auch Vergnügen und Wohlgefühl stehen bei uns ganz oben: Wir betreiben die Hallenbäder Herbede und Annen, das Freibad Annen sowie das Ausflugsschiff MS Schwalbe II. Ob Sport- und Kulturveranstaltungen oder Bildung und Soziales – die Stadtwerke Witten sind ein zuverlässiger Partner in der Region.
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Stadtwerke Witten GmbH
Westfalenstr. 18-20
58455 Witten
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