Erfolgreiches Weaning in der Frühreha – die ersten 13 Zentren für Beatmungsentwöhnung erreichen zertifizierte Qualitätsstandards!
„Die Notwendigkeit einer spezialisierten Beatmungsentwöhnung ist allgemein anerkannt“, sagt Prof. Thomas Platz, Greifswald, der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR). „Weaning ist ein wichtiger und effektiver Baustein in der neurologischen und neurochirurgischen Frührehabilitation (NNFR) schwerstkranker Patienten. In diesem hochkomplexen Behandlungskontext führen die Zentren für Beatmungsentwöhnung in der NNFR Beatmungsmedizin und Rehabilitation erfolgreich zusammen.“
Dieser innovative und hocheffektive Behandlungsansatz macht diesen Bereich mittlerweile zur entscheidenden Schnittstelle zwischen Akutmedizin, Intensivmedizin und außerklinischer Intensivpflege von schwer betroffenen neurologischen Patientinnen und Patienten. „Erfolgreiches Weaning in der NNFR lässt sich anhand der Ergebnisse der Zentren belegen, die diesen integrativen Ansatz bei der Beatmungsentwöhnung verfolgen. Durch NNFR werden Unabhängigkeit, Selbstbestimmtheit, Teilhabe und Lebensqualität der Versorgten maßgeblich gefördert. Dies trägt wesentlich zur Vermeidung eines außerklinischen Intensivpflegebedarfs bei. “, erklärt Prof. Thomas Platz. Aufgrund der hohen Zahl schwerstbetroffener, beatmeter Patienten werden jedoch mehr hochspezialisierte Zentren benötigt. Doch erreichen die Kliniken überhaupt die Qualitätsstandards der DGNR, der dafür zuständigen Fachgesellschaft?
Die Zertifizierung:
Die DGNR bietet in Kooperation mit TÜV Rheinland ein Zertifizierungsverfahren zum „Zentrum für Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation“ an. Die Vergabe des Zertifikats setzt voraus, dass sowohl die medizinischen Standards der Beatmungsentwöhnung in der NNFR als auch an die ISO 9001.2015 angelehnte Vorgaben des betrieblichen Qualitätsmanagements erfüllt werden. Das unabhängige Zertifizierungsverfahren fördert die Qualität der Zentren und wird vom TÜV Rheinland durchgeführt.
„Die Zertifizierung schafft objektive Kriterien zum Nachweis der fachlichen Spezialisierung, sorgt für einheitliche Standards und ermöglicht konzeptionelle und qualitative Transparenz“, sagt Christian Friederich, Standard-Manager im Gesundheitswesen bei TÜV Rheinland. „Als unabhängiger und erfahrener Zertifizierer haben wir zusammen mit der DGNR die Kriterien erarbeitet. Eine Auditorin oder ein Auditor von TÜV Rheinland leitet das jeweilige Verfahren. Die DGNR als Standardeignerin stellt uns jeweils medizinische Fachauditoren zur Seite, was die Durchführung des Audits auf fachlich höchstem Niveau ermöglicht.“
Für die Beantragung dieses Zertifizierungsverfahrens ist es unerheblich, ob das Weaning in einem darauf spezialisierten Bereich der Intensivmedizin oder in nicht intensivmedizinischen Einheiten stattfindet, oder ob es sich um Weaningstationen oder ausgewiesene Weaningbetten auf Frührehabilitationsstationen handelt. Entscheidend ist ausschließlich, dass alle erforderlichen Qualitätskriterien nachweislich umgesetzt sind. Unter anderem werden interne Strukturen und Prozesse geprüft, die Ausstattung mit allen notwendigen medizinischen Geräten und Diagnosemöglichkeiten sowie die Qualifikationen der ärztlichen Leitung und des Personals. Antragsberechtigt für das Zertifizierungsverfahren sind sowohl Facheinrichtungen als auch einzelne Abteilungen eines Krankenhauses.
Im ersten Jahr haben bereits 13 Einrichtungen erfolgreich den Nachweis erbracht, dass ihre Versorgung den Qualitätsstandard als „Zentrum für Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilition“ erfüllt. Die bereits zertifizierten Zentren verfügen zusammen über mehr als 330 Betten für die Beatmungsentwöhnung in der NNFR und betreuen im Jahr mehr als 2500 Personen im Weaning. Das zeigt nicht nur die Qualität der Versorgung in diesen Spezialeinrichtungen, sondern auch deren zentrale Bedeutung für die Versorgungslandschaft.
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