Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland will Homosexuelle integrieren
Umfassende Integration Homosexueller in die EmK
Einstimmig bei vier Enthaltungen genehmigten die Delegierten das vorgelegte Beschlusspaket, mit dem eine drei Jahre dauernde intensive Diskussion über die volle Integration Homosexueller und die gleichzeitige Beheimatung traditioneller Haltungen in der Kirche gelöst werden sollte, so der Pressesprecher der EmK, Klaus Ulrich Ruof.
Für den Weg zu einer gemeinsamen Lösung wäre entscheidend gewesen, dass in der für die EmK aktuell gültigen Kirchenordnung an drei Stellen Änderungen und Anpassungen vorgenommen wurden. Mit diesen Änderungen und durch den Verzicht auf ausgrenzende Formulierungen zur Homosexualität und zu homosexuellen Menschen eröffne die jetzt getroffene Entscheidung die Möglichkeit zur „Segnung gleichgeschlechtlicher Paare anlässlich einer kirchlichen Trauung“ sowie die Ordination Homosexueller für den pastoralen Dienst.
Gewissensfreiheit garantiert
In den Beschlüssen sei laut Ruof ausdrücklich die Gewissensfreiheit handelnder Personen und Gemeinden vermerkt. Das bedeute, dass Pastoren oder Pastorinnen nicht verpflichtet werden könnten, „gegen das eigene Gewissen anlässlich einer kirchlichen Trauung gleichgeschlechtliche Ehepaare zu segnen“. Ebenso wäre den Gemeinden die Freiheit eingeräumt, sich für „die Möglichkeit von Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare anlässlich einer kirchlichen Trauung in der eigenen Gemeinde (zu) entscheiden“. Eine Verpflichtung, dass Gemeinden sich dafür öffnen müssten, bestehe nicht. Ebenso könnten Gemeinden signalisieren, dass sie keine Dienstzuweisung eines homosexuellen Pastors wünschen.
Traditionelle Haltung in der EmK weiterhin beheimatet
Mit der Öffnung der Kirche gehe die ausdrückliche Bestätigung einher, dass Menschen, die mit veränderten sexualethischen Richtlinien in Gewissensnöte kämen, weiterhin eine geistliche Heimat „in ihrer Kirche“ haben, betonte der Pressesprecher. Um dieser Beheimatung konkret Ausdruck zu verleihen, wäre der „Gemeinschaftsbund in der Evangelisch-methodistischen Kirche“ gegründet worden. In der Vorbemerkung zur Ordnung des Gemeinschaftsbunds stehe, dass neben sexualethischen Themen und Fragen auch darüber hinausgehende „Aussagen zu verschiedenen theologischen Fragen“ dazugehörten, die für die Beheimatung von Menschen im Gemeinschaftsbund und der EmK bedeutsam seien.
Dem Gemeinschaftsbund könnten sowohl Einzelpersonen als auch Gemeinden beitreten. Für Gemeinden, die sich als Ganzes dem Gemeinschaftsbund anschließen wollen, gebe es klare Regelungen für einen Beitrittsprozess. Auf Basis der schon vorläufig in Kraft gesetzten und jetzt bestätigten Regelungen hätten sich bisher rund siebenhundert Personen und 17 Gemeinden dem Gemeinschaftsbund angeschlossen.
Das gewachsene Vertrauen vertiefen
Der Bischof der EmK in Deutschland, Harald Rückert, äußerte sich sehr dankbar über die Art und Weise, wie die Entscheidung zustande kam. Es sei eine besondere Erfahrung gewesen, „dass den Delegierten als Entscheidungsträgern während der Tagung der Zentralkonferenz gelungen ist, was zuvor die Mitglieder am Runden Tisch über eineinhalb Jahre praktizierten: für den anderen zu denken, gut zuzuhören und gemeinsam nach Lösungen suchen“. Das habe ihn „tief bewegt und berührt“. Besonders hob er „die Stille nach der Beschlussfassung“ hervor: „Es gab keinen wie auch immer gearteter Siegesjubel, sondern tiefe Ergriffenheit angesichts des Geschenks der Einheit mitten in unserer Verschiedenheit.“
Es sei mit der Beschlussfassung „ein wichtiger Punkt unseres gemeinsamen Weges erreicht“. Die „gemeinsame Reise als Kirche“ gehe aber weiter. Dazu brauche es „Orte und Gelegenheiten, an denen die Wunden der Vergangenheit bei ‚konservativen‘, bei ‚progressiven‘ oder bei ‚queeren‘ Menschen heilen können und Versöhnung geschehen kann“. Außerdem betonte Rückert: „Es braucht noch Zeit, um das gewachsene Vertrauen zu vertiefen und zu noch mehr Selbstverständlichkeit in unserem Miteinander zu finden.“
Durch Umstrukturierung die Mission stärken
Mit einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen beschloss die Zentralkonferenz eine weitreichende Umstrukturierung der Gremien- und Verwaltungsarbeit der EmK in Deutschland, um die missionarische Ausrichtung der Kirche zu fördern und zu stärken, teilte Klaus Ulrich Ruof mit.
Die kirchliche Verwaltungsarbeit werde mit Verringerung der Anzahl von Gremien sowie Reduzierung von Sitzungen verschlankt. Außerdem erhielten die Gemeinden und Regionen vor Ort mehr Freiheiten, ihre Arbeit so zu organisieren, dass projektbezogen und zielgerichtet Schwerpunkte gesetzt werden könnten. Um besonders Ehrenamtliche zu entlasten, sollten die Geschäftsstellen der jeweiligen Jährlichen Konferenzen beispielsweise Verwaltungsaufgaben der Gemeinden wie Buchhaltung und Hausverwaltung übernehmen. Damit könnten Kräfte für inhaltliche und nach außen gerichtete Arbeit gebündelt werden.
Die Beschlüsse sähen außerdem vor, die regionale Teamarbeit, welche „gemischt professionell“ sein sollte, stark auszubauen. Das bedeute, nicht nur pastorale Kräfte wären im Blick, sondern auch andere Berufsgruppen wie Pädagogen oder Jugendreferenten, die in der Gemeindearbeit berufsspezifische Fähigkeiten einbringen könnten. Insgesamt zielten die Beschlüsse darauf ab, die Gemeinden zu ermutigen, projektbezogen zu arbeiten, neue Möglichkeiten auszuprobieren, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und in größeren Netzwerken viele sich daraus ergebende Chancen zu erkennen und zu nutzen.
Gremien reduzieren, Finanzen einsparen
Mit dem Beschlusspaket verbunden wäre eine komplette Reorganisation der kirchlichen Gremienarbeit oberhalb der Ortsgemeinden. Die Neustrukturierung soll die Gremien verschlanken und vor allem für Ehrenamtliche den zeitlichen Aufwand außerhalb der Gemeindearbeit reduzieren sowie finanzielle Einsparungen erzielen. Im Zuge dieser Maßnahmen werde auch der Kirchenvorstand von rund dreißig auf gut zwanzig Personen verkleinert. Zudem soll die Aufgabe dieses Gremiums künftig schwerpunktmäßig in Leitung und Steuerung sowie Vernetzung und Information liegen.
Ein Jahr Übergangszeit
Ruof wies darauf hin, dass die Umstrukturierung mit der Beschlussfassung nicht komplett festgelegt sei. Viele der vorgeschlagenen Änderungen dienten laut der Erklärungen der Vorbereitungsgruppe zunächst „als Geländer“ und würden „eine grobe Richtung vorgeben“. In einer Übergangszeit von einem Jahr sollen die Voraussetzungen zur Umsetzung des Beschlusspakets geschaffen werden. Ab November 2023 werde dann die kirchliche Arbeit in den neugeschaffenen Strukturen weiterentwickelt.
Links zu den beiden verabschiedeten Beschlusspakete:
− https://www.emk.de/meldung/mit-gegenseitigem-respekt-zur-loesung
− https://www.emk.de/meldung/die-missionarische-ausrichtung-der-kirche-staerken
Evangelisch-methodistische Kirche
Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ist eine weltweit strukturierte evangelische Freikirche, die aus einer Erweckungsbewegung in England im 18. Jahrhundert hervorging. Führende Persönlichkeiten am Anfang der Bewegung waren die Brüder John (1703 bis 1791) und Charles (1707 bis 1788) Wesley. Durch Rückwanderer aus England und den USA fasste die EmK auch in Deutschland Fuß.
Weltweit zählen sich zur Evangelisch-methodistischen Kirche (United Methodist Church) etwa zwölf Millionen Menschen. In Afrika, Amerika, Asien und Europa arbeitet die EmK auf Basis weltweiter und ineinandergreifender Strukturen. Sie ist bewusst nicht nationalstaatlich organisiert, sondern arbeitet über Ländergrenzen hinweg.
Höchstes Leitungsgremium ist die alle vier Jahre tagende Generalkonferenz. Die Zentralkonferenzen sind der Generalkonferenz nachgeordnet und für die jeweilige Region zuständig. Sie tagen in der Regel alle vier Jahre, um formale, finanzielle und manche die Ordnung der Kirche betreffende Entscheidungen zu beschließen.
Zur EmK in Deutschland zählen sich rund 46.000 Kirchenglieder und Kirchenangehörige in rund 420 Gemeinden. Harald Rückert, Frankfurt am Main, ist der für Deutschland zuständige Bischof. Weitere Informationen: www.emk.de.
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