Fatale Folgen durch deutschen Alleingang
Ganz konkret resultiere die neue Regelung in einer Doppelbesteuerung der Margen von Reiseveranstaltern und MICE-Agenturen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union. Durch die Herausforderungen der letzten Jahre und die explosionsartig steigenden Energiekosten sei die Branche ohnehin enorm geschwächt. Die Pläne des Bundesfinanzministeriums sorgen nun erneut für eine erhebliche Zusatzbelastung der Tourismusindustrie, die in dieser Form vermeidbar gewesen wäre.
Besonders problematisch sei der nationale Alleingang Deutschlands, da die Europäische Kommission gegenwärtig bereits einen Vorschlag zum weiteren Umgang mit der Margenbesteuerung innerhalb der Union erarbeite. Mithin unterliegen die Pläne des BMF, welche der Tourismusbranche eine immense Bürde auferlegen, keiner regulatorischen Notwendigkeit und wären in dieser Form vermeidbar gewesen.
Überdies befinde sich die Europäische Kommission entgegen anders lautender Berichte im eigens gesetzten Zeitplan: Der Vorschlag für den weiteren Umgang mit der Margenbesteuerung sei wie geplant bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2023 zu erwarten. Vor diesem Hintergrund sei es, angesichts der ohnehin starken Belastung der Tourismusbranche durch die letzten Jahre, für die Tourismusindustrie unverständlich, dass die Bundesregierung die regulatorische Entwicklung auf Europäischer Ebene nicht abwarte, um eine von sämtlichen Mitgliedstaaten getragene Einigung innerhalb der Gemeinschaft zur Thematik sicher zu stellen.
Die Pläne des Ministeriums drohen eine erhebliche bürokratische Mehrbelastung mit sich zu bringen, die Anbieter schon allein aus diesem Grunde dazu bringen könne, massiv von der Destination Deutschland abzusehen. Dies stehe auch in eklatantem Gegensatz zu dem Versprechen der Ampel-Koalition, die Bürokratie in Deutschland abzubauen. So würde die Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums, so die Verantwortlichen des ATV, von Unternehmen verlangen, sich in Deutschland mehrwertsteuerlich zu registrieren und die Mehrwertsteuer auf den vollen Verkaufspreis eines Dienstleistungspakets zu zahlen.
Da Agenturen in europäischen Nachbarländern durch die Neuregelung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen Incoming-Unternehmen hätten, droht diesen durch die Neuregelung die Gefahr, aus dem Markt gedrängt zu werden. Es ist damit zu rechnen, dass sich Nicht-EU-Reiseveranstalter auf die neue Situation einstellen werden, indem sie ihr Tourismusgeschäft in Deutschland reduzieren.
Die Inbound-Tourismus Branche sei mit einem Volumen von rund €36 Milliarden ein echtes Schwergewicht, so das Bündnis. Deren Veranstalter und Agenturen würden durch die Neuregelung ganz besonders belastet, da sie einen Großteil des gewichtigen internationalen Geschäfts abwickeln. Mittelbar sei in Folge der Abkehr im Ausland sitzender Unternehmen davon auszugehen, dass die Anzahl von Besuchern in Deutschland sinke und die Einnahmen der Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette schrumpfe.
Über das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt:
Im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) haben sich 28 touristische Branchenverbände zusammengeschlossen und vertreten mehr als zehntausend Unternehmen, die für über eine Million Arbeitsplätze verantwortlich sind. Das Aktionsbündnis vereinigt einen umfassenden Querschnitt der deutschen Tourismuslandschaft. Die gemeinsame Zielsetzung ist es, die vielfältige Tourismuslandschaft zu erhalten. Das Aktionsbündnis tritt gemeinsam und mit einer Stimme gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf und bündelt die Interessen der Branche. Nähere Informationen finden sich unter www.tourismusvielfalt.de
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