Energie- / Umwelttechnik

Festliche Lichter trotz Energiekrise?

Alle Jahre wieder beginnen viele bereits im November, ihr Zuhause weihnachtlich zu schmücken. Von der klassischen Lichterkette bis hin zum bunt leuchtenden Rentierschlitten sind der Kreativität in Haus, Wohnung oder Garten dabei keine Grenzen gesetzt. Doch gerade mit Blick auf steigende Strompreise wollen Verbraucher in diesem Jahr auf eine besonders energiesparende und nachhaltige Weihnachtsbeleuchtung setzen. Florian Hockel, Produktexperte bei TÜV SÜD, gibt Tipps für eine stromsparende Dekoration in der Adventszeit und erklärt, worauf man beim Kauf von Lichterketten und Co. sonst noch achten sollte.

Spar-Tipps für die Weihnachtsbeleuchtung

Für viele Menschen gehört die Beleuchtung ebenso zur Weihnachtszeit wie Plätzchen und Weihnachtsmärkte. Wer Strom und Kosten sparen will, muss keinesfalls auf die stimmungsvolle Weihnachtsdekoration verzichten. „Der Energieverbrauch einer Lichterkette hängt stark vom Modell ab. LED-Lichterketten sind wesentlich nachhaltiger als die älteren Modelle mit Glühlämpchen. Die Leuchtdioden halten nicht nur um ein Vielfaches länger, sie verbrauchen auch 80 bis 90 Prozent weniger Strom“, so Florian Hockel. Auch bei der Sicherheit haben LEDs die Nase vorn: Meist werden die Ketten mittels elektronischer LED-Betriebsgeräte versorgt, die aus der 230V Netzspannung eine deutlich geringere Spannung (12V / 24V o.ä.) für die Lichterketten zur Verfügung stellen. Durch die insgesamt sehr geringe Leistungsaufnahme werden die LEDs bei langer Laufzeit nicht so heiß wie herkömmliche Glühlämpchen und haben eine wesentlich geringere Überhitzungs- und Brandgefahr. Außerdem wird das Risiko eines elektrischen Schlags minimiert.

„Verbraucher sollten lediglich darauf achten, keine batteriebetriebene LED-Beleuchtung zu kaufen, sondern nach Möglichkeit ein Modell mit Anschluss für das Stromnetz, denn Batteriestrom ist in Summe deutlich teurer als Strom aus der Steckdose. Eine batteriebetriebene LED-Lichterkette kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf höhere Betriebskosten als eine Beleuchtung mit Glüh- oder Halogenlämpchen kommen“, weiß der Experte. Neben dem finanziellen Aufwand bergen Batterien und Akkus zusätzliche Gefahren für Umwelt und Gesundheit. In Punkto Nachhaltigkeit sind wiederaufladbare Batterien in der Weihnachtsdekoration besser als Einwegbatterien. Sie können 500 bis 1.000 Mal wieder aufgeladen werden und ersetzen so eine große Menge der Einwegmodelle. Doch bedeutet wiederaufladbar auch automatisch günstiger? „Am Anfang noch nicht – bedenkt man aber, dass wiederaufladbare Batterien zwischen fünf und zehn Jahre halten können, lässt sich damit im Vergleich zu normalen Batterien in den meisten Fällen ein nicht unerheblicher Geldbetrag sparen“, so Florian Hockel.

Ein weiterer Tipp, um Energie und Kosten zu sparen, ist laut dem Produktexperten die Steuerung der Beleuchtungsdauer mit einer Zeitschaltuhr: „Auch wenn die LED-Beleuchtung nur wenig Strom verbraucht, sollte sie natürlich nicht rund um die Uhr leuchten. Mit einer Zeitschaltuhr kann man steuern, dass die Lichter beispielsweise angehen, wenn es dunkel wird und wieder ausgehen, sobald man ins Bett geht.“ Übrigens: Im Sinne des Gesetzes zählt Licht – genau wie Autoabgase – als Immission, die die Luft verunreinigt. Deshalb gelten bei der weihnachtlichen Beleuchtung der Fassade oder des Gartens die gesetzlichen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr. Eine Zeitschaltuhr sorgt dafür, dass diese Ruhezeiten zuverlässig eingehalten werden.

Für drinnen oder draußen?

Ob die Weihnachtsbeleuchtung das Wohnzimmer verschönern oder den Garten beleuchten soll, sollten sich Verbraucher vor dem Kauf überlegen. Denn je nach Schutzart ist die Beleuchtung speziell für den Innen- oder Außenbereich geeignet. Nur Lichterketten, die Schutzart IP 44 oder höher aufweisen, dürfen draußen verwendet werden. Diese Produkte sind gegen Spritzwasser geschützt. Das entsprechende Symbol auf der Verpackung ist beispielsweise ein Dreieck mit Tropfen. Zudem sind sie gegen feste Fremdkörper größer als 1 Millimeter geschützt und können so zum Beispiel unter einem Vordach oder auf der Terrasse angebracht werden. Ist die Beleuchtung Wind und Nässe komplett ausgesetzt, weil sie beispielsweise an einem Baum aufgehängt wird, sollten Verbraucher zu Produkten mit IP 45 oder höher (IP 54 oder 64) greifen. Lichterketten, die ausschließlich drinnen genutzt werden dürfen, sind mit einem Haus-Symbol versehen. Werden diese Modelle im Freien verwendet, droht ein Kurzschluss.

Sicherheit an erster Stelle

Jedes Jahr steigt in der Vorweihnachtszeit das Brandrisiko wieder deutlich an. So gibt es in Deutschland rund 40 bis 50 Prozent mehr Brände als im Frühling oder Herbst. Dabei gehen nicht nur unbeaufsichtigte Adventskränze in Flammen auf – auch Lichterketten gehören mitunter zu den Brandverursachern, wenn brüchige oder überhitzte Kabel einen Kurzschluss oder Schwelbrand auslösen. „Wird die Beleuchtung zur Weihnachtszeit aus dem Keller geholt, sollte sie deshalb zunächst gründlich auf Schäden geprüft werden: Sind Stecker und Kabel noch in Ordnung? Müssen kaputte Leuchtmittel ausgetauscht werden? Von beschädigten Lichterketten sollte man im Zweifel lieber die Finger lassen“, rät Florian Hockel.

Auch beim Kauf einer neuen Weihnachtsbeleuchtung steht Sicherheit an erster Stelle. „Hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen, denn oft gelangt Beleuchtungstechnik auf den Markt, die erhebliche Sicherheitsmängel aufweist“, so der TÜV SÜD-Experte. „Ein sicheres und zuverlässiges Produkt ist immer mit dem GS-Siegel für Geprüfte Sicherheit und dem blauen TÜV SÜD-Oktagon ausgezeichnet. Werden diese Punkte beachtet, steht einer besinnlichen Weihnachtszeit nichts mehr im Wege.“

Weitere Informationen gibt es unter https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/konsumgueter-und-handel/licht-und-lampen.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dirk Moser-Delarami
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 5791-1592
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: Dirk.Moser-Delarami@tuvsud.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel