Freistellung Ungeimpfter
Pflegeheimen steht es im Rahmen billigen Ermessens frei, nicht gegen Corona geimpfte oder genesene Beschäftigte von der Arbeitsleistung freizustellen. In diesem Zusammenhang komme es auch zum Wegfall des Vergütungsanspruchs. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Gießen (Az.: 5 Ca 82/22).
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