Verbraucher & Recht

Genug Betrug: Identitätsdiebstahl – Handlungsempfehlungen bei Datenmissbrauch

Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter ergaunern persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge zu schließen.

Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Deshalb mahnen Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Vorsicht im Umgang mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten.

Typischer Beispielfall:

Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfangen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:

  • Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten und/oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt und etwaige noch nicht erfolgte Transaktionen gestoppt werden (Sperr-Notruf 116 116).
  • Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden.
  • Es sollte geprüft werden, welche der eigenen Accounts von den Tätern übernommen wurden. Eine Anleitung bietet die Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/account-gehackt-was-koennen-sie-jetzt-tun-63228
  • Plattformen und Firmen hinter den Accounts sollten vom Betrug informiert und die Accounts zeitweilig gesperrt werden. Anschließend sollten die Passwörter der betroffenen Accounts durch sichere Passwörter ersetzt werden.
  • Der Identitätsdiebstahl sollte, wenn es zu fehlerhaften Überweisungen kam, bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.
  • Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.
  • Sind Falschnachrichten über Email oder Social Media Accounts versandt worden, etwa mit Schadsoftware oder verdächtigen Links, sollten die Empfänger umgehend gewarnt werden.

Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit folgendem Musterbrief der Verbraucherzentrale der Forderung widersprochen werden: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Identitaetsdiebstahl_0.pdf)

Weitere Informationen zum Thema finden sich unter:

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher:innen in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiter:innen. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.

Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook und Twitter zu Wort.

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