Gigantisches WhatsApp-Datenleck
Über das Forum, in dem die aktuellen Daten zum Kauf angeboten werden, sind wir mit dem vermeintlichen Hacker in Kontakt getreten. Er hat uns ein Sample von hunderten Datensätzen aus dem angeblichen WhatsApp-Datenleck zur Verfügung gestellt. Das Erstaunliche: Die Reihenfolge der Betroffenen ist komplett identisch mit der Reihenfolge der Opfer aus dem Facebook-Datenleck von April 2021.
Einzig und allein ist auffällig, dass ab und an Namen fehlen, ansonsten sind sämtliche Daten gleich. Die Betroffenen sind (das ergaben Stichproben) Nutzer von WhatsApp, das ist allerdings angesichts der gigantischen Marktabdeckung von WhatsApp bei den Messenger-Diensten kaum verwunderlich.
„Es liegt also der Schluss nahe, dass ein WhatsApp-Datenleck schlicht nicht existiert und es sich bei der massiven Berichterstattung vom Wochenende um eine gigantische Zeitungsente handelt“, so Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL.
Was allerdings real existiert, ist das Facebook-Datenleck. Das hat nicht zuletzt das gestern gegen den Meta-Konzern verhängte Bußgeld in Höhe von 265 Millionen € seitens der irischen Datenschutzbehörden gezeigt. Die Aufsichtsbehörde sah es als erwiesen an, dass Meta nicht sorgsam mit den Daten seiner Kunden umgegangen ist und das Scraping und Abrufen von Millionen Kundendaten und Handynummern hätte verhindern können.
„Genau diesen Vorwurf machen wir dem Meta-Konzern schon seit den ersten Klagen, die wir Ende letzten Jahres losgeschickt haben. Mittlerweile vertreten wir über 10.000 Mandanten gegen Meta, die vom Facebook-Datenleck betroffen sind und haben mehr als 3000 Klagen an allen über 100 Landgerichten in Deutschland eingereicht. Aktuell gibt es für unsere Mandanten drei Gerichtsentscheidungen, die ihnen einen Schadenersatz in Höhe von 1000 € zugesprochen haben. Neben dem Bußgeld der irischen Datenschutzbehörden ist dieser Schadenersatz, der sich aus Art. 82 DSGVO ergibt, die richtige Konsequenz, um den Betroffenen des Datenlecks hier zu ihrem Recht zu verhelfen. Klar ist: Ob allein der Datenschutzverstoß (aus dem oft ein großes Unwohlsein der Betroffenen folgt) schon zu einem Schadenersatz führt, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt worden. Diese Frage hängt gerade beim Europäischen Gerichtshof. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass den ersten Gerichtsentscheidungen in Deutschland weitere Landgerichte folgen werden. Die von den irischen Behörden verhängten Bußgelder unterstützen uns in unserer Auffassung, dass Facebook hier inhaltlich Fehler gemacht hat und den Betroffenen zum Schadenersatz verpflichtet ist“, erläutert Anwalt Solmecke.
Wer schnell überprüfen will, ob er vom Facebook-Datenleck betroffen ist, kann unseren Datenleck-Checker nutzen. Diesen finden Sie hier:
Die Kölner Kanzlei WBS.LEGAL hat sich auf die Beratung der Online- und Medienbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 20 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.
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