Haushaltkonsolidierung: Verwaltung nennt Ziel von 151 Mio. Euro
„Die Steuereinnahmen werden zwar weiter steigend prognostiziert. Allerdings wachsen die Ausgaben durch die Inflation und Energiekrise noch stärker, und entsprechende Zuweisungen und Zuschüsse von Bund und Land halten nicht Schritt“, erläutert Krach. „Gleichzeitig haben die Anforderungen und die Menge der Aufgaben, die die Kommunen wahrnehmen, stark zugenommen.“ Angesichts dieser Entwicklung müsse die Verwaltung zügig handeln, betont der Regionspräsident: „Wir können nicht einfach zusehen, wie die Schulden wachsen.“
„Die Laufzeit des Haushaltkonsolidierungskonzepts wird auf die Jahre 2023 bis 2026 festgelegt“, erläutert Drautz. „Dieser Zeitraum wird realistisch benötigt, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Diese müssen ausgestaltet werden und erfordern neben Abstimmungen in der Verwaltung auch politischen Verständigungen und teilweise Gesetzgebungsverfahren.“ Maßnahmenübergreifend sollten jedoch einige Einsparungen bereits im Haushaltsvollzug 2023 greifen.
Durch interne Verbesserungen, unter anderem durch Organisationsuntersuchungen und Digitalisierung, könnten rund 37 Millionen Euro gespart werden. Bei den Beteiligungsunternehmen sollen weitere rd. 40 Millionen Euro Verbesserungen erzielt werden. In Bezug auf Erstattungen durch Bund und Land erwartet die Regionsverwaltung Mehreinnahmen in Höhe von 71 Millionen Euro. Darüber hinaus will die Region an den eigenen Gebühren und Beiträgen drehen und so die Einnahmeseite um 1,5 Millionen Euro erhöhen. Durch eine Repriorisierung von Investitionen könnten zudem weitere 2 Millionen Euro erwirtschaftet werden.
„Bei allen Maßnahmen ist Augenmaß gefragt“, betont Krach. „Wir wissen, dass man manches nicht so schnell wieder aufbauen kann, wenn die Strukturen erst einmal weg sind.“ Drautz hebt insbesondere das sognannte Konnexitätsprinzip hervor: „Durch gesetzliche Vorgaben und Änderungen müssen immer neue zusätzliche Aufgaben erfüllt werden bzw. werden Aufgaben arbeits- und kostenintensiver. Durch die Übertragung vieler Aufgaben ohne einen angemessenen Kostenausgleich durch den Bund und durch das Land steigen somit die Aufwendungen im Personal- und Sachaufwandsbereich“, sagt die Finanzdezernentin. „Nicht immer erfolgt die vollständige Übernahme der Kosten im Rahmen des Konnexitätsprinzips obwohl bei der Gesetzgebung grundsätzlich dieses Prinzip zu berücksichtigen wäre. Die strukturellen Finanzprobleme, die durch mangelnde Konnexität verursacht sind, können nicht allein durch die Region Hannover ausgeglichen werden.“
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