Informationsklage gegen KfW Förderbank zu Investition in Paraguay
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18, Saal 123. November 2022, 11:00 UhrDie Verhandlung ist öffentlich. Keine Anmeldung erforderlich. (AZ: 11 K 1749/21.F)
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verhandelt am 23. November über die Auskunftsklage der Menschenrechtsorganisation FIAN gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW verweigert eine Einsichtnahme in die Umwelt- und Sozialaktionspläne des in Paraguay aktiven Agrarinvestors PAYCO, an dem die KfW-Tochter Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) einen Anteil von 15 Prozent besitzt. Die Klage wird vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt. FIAN und ECCHR hatten im September 2020 eine Anfrage an die KfW nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingereicht.Wiederholt wurden auf PAYCO-Plantagen Entwaldung und Landkonflikte mit Indigenen dokumentiert. PAYCO ist mit 146.000 Hektar der zweitgrößte Landbesitzer in Paraguay. Das Unternehmen betreibt Soja-Anbau und Viehzucht und vertreibt genmanipuliertes Saatgut. „KfW und DEG haben über Jahre hinweg Informationen zu PAYCO verweigert, dabei sind sie als staatliche Akteure an die Ziele der deutschen Entwicklungspolitik gebunden. Investitionen in einen solch problematischen Akteur müssen jedoch öffentlich diskutiert werden. Der Verweis auf angebliche Geschäftsgeheimnisse darf kein Vorwand sein, Informationen zu grundlegenden Menschenrechten geheim zu halten!“, so Philipp Mimkes, Geschäftsführer von FIAN Deutschland. „Die DEG ist der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Sie erbringt öffentliche Dienstleistungen und trägt menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung“, ergänzt Dr. Christian Schliemann-Radbruch, Ko-Direktor Programmbereich Wirtschaft und Menschenrechte des ECCHR. „Die DEG agiert hierbei im Rahmen des Generalauftrags der KfW, die finanzielle Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen. Die KfW hat als übergeordnete Institution im öffentlichen Interesse stehende Informationen von der DEG zu beschaffen und diese als informationspflichtige Stelle nach dem IFG an die Öffentlichkeit herauszugeben.“
Hintergrundpapier zu PAYCO: www.fian.de/wp-content/uploads/2021/07/2021_06_FIAN_Hintergrund_PAYCO-DEG.pdfRechtsanwältin Anna Gilsbach, FIAN und das ECCHR stehen vorab für Rückfragen zu Verfügung
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