Medizinische Versorgung muss ausgebaut werden
Menschen mit Behinderungen bringen eine ganze Reihe von Bedürfnissen mit, auf die eine normale Hausarztpraxis nicht immer eingehen kann: Dabei geht es um spezielle Instrumente zur Diagnostik und sehr viel Zeit und Erfahrung im Umgang mit Patienten mit Behinderung. Darum wurde vom Gesetzgeber für Menschen, die mit Behinderungen leben, die Grundlage für die MZEB und ein im Bundesteilhabegesetz verankertes Recht geschaffen. Diese Zentren sollen bundesweit die spezielle Versorgung von Menschen mit Behinderung sicherstellen und die Hausarztpraxen unterstützen. Das funktioniert aber nur in der Theorie gut. „Diese Medizinischen Zentren sehen sich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, beim Versuch, die Vielzahl der Patienten zu erreichen, zu versorgen und dabei eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen“, sagt Dr. Michael Elstner, ärztlicher Leiter des MZEB der St. Augustinus Gruppe in Neuss. Es gibt keine bundeseinheitlichen Regelungen für die MZEB, es gibt keine einheitlichen Behandlungspauschalen und es gibt Probleme, die Medizinischen Zentren neben der hausärztlichen Versorgung zu installieren. In der Regel muss nämlich die Hausarztpraxis den Patienten zu einem MZEB überweisen. „Es fehlen finanzielle Mittel und Behandlungs- und Verordnungsbefugnisse seitens der MZEB und ein flächendeckendes Netzwerk, damit man den Patienten gerecht werden kann“, so Dr. Michael Elstner. Eine Aufgabe, an der Politik, Kosten- und Leistungsträger verzahnt und koordiniert zusammenarbeiten müssen. „Ich bin froh, an diesem Austausch teilzunehmen, das Thema Weiterentwicklung der MZEB ist für uns sehr spannend und ich freue mich auf die Impulse aus diesem Gremium“, sagt Wilfried Oellers, Mitglied des Bundestages. Impulse zur Zusammenarbeit gab es zum Beispiel von Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstandes der AOK Rheinland: „Ziel muss eine einheitliche bundesweite Initiative zur Unterstützung der MZEB sein, das kann zum Beispiel ein Kampagnenbüro sein, das alle Aktivitäten koordiniert. Und es braucht eine Kommunikationslinie, auf die sich die Kassen untereinander einigen.“ Den Impulsen müssen nun Taten folgen und Handlungen und Maßnahmen müssen sich ableiten lassen, damit Menschen, die mit Behinderungen leben, von ihrem Recht auf medizinische Versorgung nicht nur theoretisch vollumfänglich Gebrauch machen können.
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