Migros steigert Personalvergütungen um bis zu 2,8% und erhöht erneut die Mindestlöhne
Die Migros wird die Vergütung für ihre Mitarbeitenden im kommenden Jahr in einer Bandbreite von 2,0% bis 2,8% erhöhen. Ein Teil davon kann als einmalige Gratifikation in Form von Warengutscheinen erfolgen. Die Mindest- und Referenzlöhne werden bis spätestens 2024 erneut um 100 Franken angehoben. Damit unterstützt die Migros die am stärksten von der Inflation betroffenen Mitarbeitenden gezielt. Je nach Unternehmen profitieren Mitarbeitende zudem von weiteren Zusatzleistungen wie z.B. Beiträgen an private Mobiltelefonie, einer Entlastung bei den Krankentaggeldprämien oder einem freien Tag am Geburtstag.
Erneute Anhebung der Mindestlöhne in der Migros-Gruppe
Die Mehrheit der Migros Unternehmen erhöht ihre Mindest- und Referenzlöhne bis 2024 um 100 Franken. Das bedeutet konkret:
- Mindestlohn für Funktionen ohne vorausgesetzte Berufslehre: CHF 4200
- Referenzlohn für Funktionen, die eine 2-jährige Berufslehre voraussetzen: CHF 4300
- Referenzlohn für Funktionen, die eine 3-jährige Berufslehre voraussetzen: CHF 4400
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Referenzlohn für Funktionen, die eine 4-jährige Berufslehre voraussetzen: CHF 4600
Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Sozialpartner
«Dieses Jahr war die Ausgangslage für die Lohnrunde besonders anspruchsvoll. Ich bedanke mich bei allen Partnern für die sehr gute Zusammenarbeit und den stets konstruktiven Dialog», sagt Sarah Kreienbühl, Mitglied der Generaldirektion MGB, und betont: «Es war uns ein grosses Anliegen, mit der Anhebung der Mindestlöhne Mitarbeitende in diesen Lohnsegmenten besonders zu berücksichtigen.»
Das Verhandlungsergebnis gilt für Mitarbeitende, die dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag Migros
(L-GAV) unterstellt sind. Die Migros-Unternehmen gestalten ihre Lohnerhöhung jeweils individuell innerhalb einer nationalen, mit den internen und externen Sozialpartnern vereinbarten Bandbreite. Die unternehmensspezifische Ausgestaltung wird jeweils mit der lokalen Personalkommission abgestimmt.
Sowohl die Migros Landeskommission (LAKO) als interner Sozialpartner wie auch der Metzgereipersonal-Verband als externer Sozialpartner haben die Abschlussvereinbarung unterzeichnet. Der Kaufmännische Verband Schweiz als weiterer externer Sozialpartner begrüsst insbesondere die Anhebung der Mindest- und Referenzlöhne.
Neuer Landes-Gesamtarbeitsvertrag mit attraktiven Konditionen per 1. Januar 2023
Dass der Migros die unterschiedlichen Anliegen ihrer Mitarbeitenden wichtig sind, zeigt sich auch im neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben wird mit verschiedenen Arbeits- und Ferienmodellen zusätzlich gefördert. Erstmals ermöglicht die Migros auch eine flexiblere Elternzeit – wahlweise auch für den Elternteil, der nicht bei der Migros angestellt ist. Familien mit tiefem Einkommen erhalten ab dem 1. Januar 2023 zudem überobligatorische Kinderzulagen. Weiter profitieren die Mitarbeitenden der Migros von attraktiveren Mitarbeitendenangeboten. Nebst dem Ausbau von Vergünstigungen erhalten alle Mitarbeitenden ab 2023 einen jährlichen Beitrag von mindestens 800 Franken für Angebote in den Bereichen Klubschule, Fitness und Freizeit.
Die Migros – eine attraktive Arbeitgeberin
Die Migros verfügt als einziges Schweizer Privatunternehmen über 20 verschiedene Berufsfelder in über neun Branchen. Dies ermöglicht den Mitarbeitenden breite Entwicklungschancen. Zudem setzt die Migros seit Jahrzehnten erfolgreich auf die Stärken der Berufsbildung, um gezielt eigene Fachkräfte auszubilden. Mit der Erhöhung der Referenzlöhne für gelerntes Personal schafft sie einen zusätzlichen Anreiz für die Berufslehre. Mit 3600 Lernenden in rund 70 Lehrberufen ist die Migros die grösste private Ausbildnerin der Schweiz.
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