Energie- / Umwelttechnik

Natürlicher Klimaschutz braucht innovative Konzepte

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat ein ambitioniertes Aktionsprogramm für den Natürlichen Klimaschutz zur Diskussion gestellt. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise leisten. Hierzu sollen die Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz gezielter als bisher genutzt werden; für die Umsetzung in den Jahren 2022 bis 2026 stehen vier Milliarden Euro bereit.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind aus Sicht des bdla ein bedeutender Schritt hin zu einer besseren Klimavorsorge in Deutschland. Grundsätzlich empfiehlt der Verband, dass die Mittelverteilung des Aktionsprogramms nicht nach dem „Gießkannenprinzip“, sondern idealerweise eine Priorisierung von Maßnahmen auf der Basis fachlich-räumlicher Zielkonzepte erfolgt. Der bdla hat das Programm kommentiert; einige Vorschläge, um die ambitionierten Ziele des Aktionsprogrammes zu erreichen, sind:

Urbane Freiraumentwicklungskonzepte als Dachstrategie
Freiraumentwicklungskonzepte bilden eine ideale Dachstrategie für die angestrebten Stadtklimaoasen und Handlungsfelder wie Schwammstadtkonzepte, Biodiversitätsstrategien, Umweltgerechtigkeitskonzepte, kommunale Sport-/Bewegungs- und Gesundheitsprogramme. Für die langfristige Entwicklung einer klimaresilienten Stadt bedarf es auf unterschiedlichen Maßstabsebenen visionärer Entwicklungskonzepte für die grüne Infrastruktur und den Natürlichen Klimaschutz. Das Handlungsfeld Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen sollte entsprechend optimiert werden.

Stadtbaumkonzepte fördern
Der bdla begrüßt die beabsichtige Pflanzung von 150.000 zusätzlichen Stadtbäumen bis 2030, empfiehlt jedoch eine Erhöhung der Zahl der anzupflanzenden Stadtbäume und der Fördersumme. Qualitativ sollte ein Straßenbaumkonzept für den Bestand und die Neupflanzung, welches die konkreten zu erwartenden klimatischen Prognosen hinreichend berücksichtigt, notwendige Voraussetzung einer Förderung sein.

Informelle KlimaLandschaftsentwicklungsKonzepte unterstützen
Der landschaftsplanerischen Steuerung des natürlichen Klimaschutzes kommt eine Schlüsselrolle bei der zielgenauen Umsetzung des Maßnahmenprogramms zu. Kommunale und regionale Landschaftsplanung sind aufgrund ihres integrativen Ansatzes ideal für die räumliche Konzeption und Schwerpunktsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes. Der notwendig Integrierte Landschaftsansatz ist – ergänzend zur Stärkung der formellen Landschaftsplanung – im Rahmen informeller KlimaLandschaftsentwicklungsKonzepte auf regionaler und kommunaler Ebene weiterzuentwickeln und ausdrücklich in das Aktionsprogramm aufzunehmen.

Der bdla schlägt hierfür konkret vor, im Rahmen eines Wettbewerbs die Erstellung zehn solcher experimenteller KlimaLandschaftsentwicklungsKonzepte auszuschreiben und in ihrer Wirksamkeit auszuwerten. Ziel sollten die Entwicklung und Umsetzung multifunktional wirksamer Projekte in den jeweiligen Planungsräumen sein. Entsprechend sollten für Umsetzungsprojekte (im Sinne von E+E-Vorhaben) Fördermittel durch das Aktionsprogramm bereitgestellt werden. Der Wettbewerbscharakter fördert aus Sicht des Berufsverbandes innovative Ansätze zur Zielerreichung des Aktionsprogramms.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 278715-0
Telefax: +49 (30) 278715-55
http://bdla.de

Ansprechpartner:
Petra Baum
Referentin Öffentlichkeitsarbeit bdla
Telefon: +49 (30) 278715-11
E-Mail: Petra.baum@bdla.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel