Neuer EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels vorgestellt
Bereits mit dem Aktionsplan von 2016 haben sich die EU-Länder dazu bereit erklärt, eine aktive Rolle bei der weltweiten Bekämpfung von illegalem Wildtierhandel einzunehmen. Trotz der Fortschritte, die in den letzten fünf Jahren erzielt wurden, gefährdet der illegale Handel mit Wildtieren nach wie vor zahlreiche Arten. Er trägt zur Destabilisierung von Ökosystemen und der Verringerung der biologischen Vielfalt bei. Zudem bedroht der illegale Handel mit Wildtieren die nationale, regionale und globale Sicherheit.
Der IFAW hat sich in den letzten zwei Jahren für die Verabschiedung eines weiteren EU-Aktionsplans eingesetzt. Mit dem Anspruch, die festgestellten Mängel des vorherigen Aktionsplans zu beheben. Die jetzt von der Europäischen Kommission vorgestellten Maßnahmen sind sehr ehrgeizig.
„Eine strengere Regulierung des legalen Handels mit Wildtieren in der EU ist dringend notwendig, um Schlupflöcher in der bestehenden Gesetzgebung zu schließen", sagt Robert Kless, Leiter des IFAW Deutschland. „Wir begrüßen die Zusage der Kommission, hierfür die Durchführbarkeit neuer Instrumente zu prüfen, wie beispielsweise eine Positivliste für exotische Haustiere oder die strafrechtliche Ahndung von jeglichem Handel mit illegal beschafften Wildtieren unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Gesetze in den Herkunfts-, Transit- sowie Verbraucherländern."
Wie der bisherige Aktionsplan soll auch der neue Plan ein gemeinsames Vorgehen aller Akteur:innen (Kommission, Mitgliedstaaten, Europol, Eurojust, Organisationen der Zivilgesellschaft usw.) gewährleisten, die für eine erfolgreiche Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels innerhalb und außerhalb der EU unerlässlich sind. Der Aktionsplan definiert vier Prioritäten: Prävention, Durchsetzung und Stärkung globaler Partnerschaften sowie einen neuen Handlungsschwerpunkt – die Stärkung des EU-Rechtsrahmens, die vom IFAW ausdrücklich angeregt wurde.
Weitere wichtige Aspekte des Aktionsplans sind die Durchführung gezielter Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage, die auf eine Veränderung des Verhaltens der Verbraucher:innen abzielen, die Überwachung der Umsetzung und Wirksamkeit der neuen EU-Vorschriften für den Elfenbeinhandel sowie zusätzliche Anstrengungen zur Bekämpfung der Internetkriminalität im Zusammenhang mit Wildtieren.
„Der IFAW hält die Aufnahme innovativer Maßnahmen wie verstärkte Bemühungen zur erfolgreichen Auswilderung beschlagnahmter lebender Wildtiere und die Stärkung internationaler Partnerschaften für sinnvoll und notwendig", ergänzt Robert Kless, Leiter des IFAW Deutschland. „Wichtig ist allerdings auch, dass der Aktionsplan eine Regelung über Reporting, Monitoring und Bewertung der Maßnahmen vorsieht. Der zentrale Punkt aber ist, dass EU-Kommission und Mitgliedstaaten die für die wirksame Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellen müssen.“
Der IFAW wird sich dafür einsetzen, dass die Minister:innen der EU-Mitgliedstaaten dem Aktionsplan zustimmen, und freut sich auf die Zusammenarbeit mit den an seiner Umsetzung beteiligten Akteur:innen einschließlich lokaler Gemeinschaften.
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