Verbraucher & Recht

Schlafapnoe – Krankenversicherung muss Kosten für Operation übernehmen

Für Patienten, die unter Schlafapnoe leiden, ist eine Operation die einzige Möglichkeit nicht nur eine Linderung, sondern eine Heilung zu erreichen. Dennoch verweigern private Krankenversicherungen immer wieder die Übernahme der Kosten. CLLB Rechtsanwälte hat nun am Landgericht Frankfurt (Oder) erreicht, dass eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Schlafapnoe-Operation übernehmen muss. Das hat das Gericht mit Urteil vom 18. November 2022 entschieden.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte leidet unter einem schweren behandlungsbedürftigen Schlafapnoe-Syndrom. Zur Linderung hat er seit Jahren eine CPAP-Maske benutzt, die verhindern soll, dass es im Schlaf zu Atemaussetzern kommt. Durch eine CPAP-Beatmung können jedoch nur die Symptome gelindert und nicht die Ursache der Atemstörung beseitigt werden. Eine Heilung ist nur durch eine Operation möglich. „Eine solche OP ist bei unserem Mandanten medizinisch notwendig und indiziert. Die private Krankenversicherung unseres Mandanten lehnte die Kostenübernahme für die OP dennoch ab und verwies auf die Benutzung eines CPAP-Beatmungsgeräts“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. Im Versicherungsvertrag war jedoch eine Kostenübernahme von medizinischen Heilbehandlungen zu 30 Prozent vereinbart. „Daher haben wir auf Übernahme der OP-Kosten in Höhe von 30 Prozent geklagt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Das LG Frankfurt (Oder) holte ein Sachverständigengutachten zur medizinischen Notwendigkeit der OP ein. Der Gutachter bestätigte, dass die geplante Operation medizinisch indiziert ist und dauerhaften Erfolg verspricht. Weitere Behandlungsmaßnahmen wie CPAP-Maske oder Schiene zur Verlagerung des Unterkiefers nach vorne seien nach dem Eingriff voraussichtlich nicht mehr erforderlich.

Das Gericht folgte dem Gutachten. Die OP sei eine medizinisch notwendige und sehr effektive Maßnahme, um das Leiden des Klägers zu beenden. Die CPAP-Beatmung sei hingegen nur ein Hilfsmittel und keine Heilbehandlung der Schlafapnoe. Auch die weitergehenden gesundheitlichen Risiken der Atemstörung wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen könnten durch die CPAP-Behandlung nicht beseitigt werden. Der Kläger müsse sich daher nicht auf das Hilfsmittel einer CPAP-Maske verweisen lassen, sondern habe gemäß Versicherungsvertrag Anspruch auf Übernahme von 30 Prozent der Operationskosten, entschied das LG Frankfurt (Oder).

„Das Urteil ist ein echter Durchbruch und dürfte wegweisend sein. Schlafapnoe-Patienten haben nun gute Chancen, die Operationskosten von ihrer privaten Krankenversicherung ersetzt zu bekommen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/schlafapnoe-operation-kostenuebernahme/

 

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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