Energie- / Umwelttechnik

Strom- und Gaspreisbremse: Entlastung gegen mehr Bürokratie und weniger Innovation und Wettbewerb

Trotz Verbesserungen gegenüber den vorherigen Modellen, z.B. der Anerkennung, dass PPA für die Anlagenrefinanzierung bei Neuanlagen elementar sind, führt der Entwurf zu deutlich mehr Bürokratie, weniger Wettbewerb und weniger Innovation. Eine steuerliche Lösung hätte die meisten Nachteile vermeiden können und wäre die eindeutig bessere Wahl gewesen. Wegen der vorgesehenen Abschöpfung von Erlösen auch bei Neuanlagen und der unklaren Laufzeit bleibt eine Verunsicherung bei Investoren. Risikozuschläge schlagen sich zudem in höheren Kosten für die Energiewende nieder.

„Trotz einiger Verbesserungen wird die Strom- und Gaspreisbremse in sehr hohem Maße bürokratisch“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch zum Entwurf einer Formulierungshilfe, der heute in die Ressortabstimmung ging. Problematisch bleibt vor allem, dass die kriegsbedingte Abschöpfung nicht eindeutig befristet wird. „Zwar sollen die Eingriffe laut Entwurf Mitte 2023 enden, aber die offen gelassene Verlängerung bis Ende 2024 führt zu einer enormen Unsicherheit für Projektierer und Finanzierer. Diese Ungewissheit ist vor allem mit Blick auf 2023 schädlich für den Erneuerbaren-Ausbau und wird zu einer Kriegsdelle beim Ausbau führen, obwohl das Gegenteil nötig ist“, so Busch. „Angesichts der Energiekrise wäre es schädlich, wenn der Ausbau bis nach Ablauf der Maßnahme verschoben wird. Immerhin hat die Bundesregierung inzwischen auf Kritik reagiert und die Sicherheitsmargen für neue Anlagen etwas erhöht“, so Busch.

Eine Absicherung für Neuanlagen über PPAs soll demnach – anders als in vorherigen Modellen – weiterhin möglich sein, würde aber für Anlagen mit niedrigen Zuschlägen zu tief gedeckelt werden. Durch die Deckelung knapp über dem anzulegenden Wert bei neuen Anlagen besteht die Gefahr, dass Projekte für die Laufzeit der Maßnahmen verzögert werden. Solche Eingriffe in PPA-Vertragsgestaltungen sind für den gerade aufwachsenden PPA-Markt kontraproduktiv.

Besonders problematisch ist auch, dass die erneuerbaren Energiemengen, die bisher im Terminmarkt vermarktet werden konnten, nun in den Spotmarkt gedrückt werden. Das wird zu Preissteigerungen für Endverbraucher führen.

Unrealistisch bleibt, dass die Regierung am 1. Januar als Startpunkt für die Strompreisbremse festhält, denn dieser Zeitpunkt wird von vielen nicht eingehalten werden können. Allein schon durch den Programmier-Aufwand bei der Umstellung der Tarife ist das für die Unternehmen kaum zu schaffen. „Auf die Lieferanten kommen in den nächsten Wochen enorme Meldepflichten und Datenabgleichprozesse zu, die zu Verwaltungskosten führen werden und Arbeitskraft binden. Im Übrigen kommt das gewählte Modell der Strompreisbremse einer Aussetzung des Wettbewerbs gleich, weil der Preis für 80 Prozent der Mengen gedeckelt wird. Das ist eine schwere Hypothek für die Zukunft, wenn innovative Konzepte zur besseren Integration von Erneuerbaren, zur Flexibilisierung der Nachfrage und zur Sektorenkopplung gefordert sind“, so Busch.

Gaspreisbremse konterkariert die Wärmewende 

Das Bestreben nach Entlastungen für Gaskunden ist nachvollziehbar. „Das führt allerdings zu zwei dauerhaft negativen Konsequenzen: Der Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Wärme wird ausgesetzt und es ist kaum möglich wettbewerbliche günstigere Tarife anzubieten” meint Busch. Das festigt bestehende Marktstrukturen und Monopolstellungen.

Im anstehenden parlamentarischen Verfahren sind noch Korrekturen notwendig, um Markteingriffe zu reduzieren, Bürokratie abzubauen und einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien zu gewährleisten.

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