Energie- / Umwelttechnik

STROMERLÖSABSCHÖPFUNG: Bundesregierung drosselt Bioenergie – Bundestag muss nachbessern

Am vergangenen Freitag hat die Bundesregierung den Entwurf eines Strompreisbremsengesetzes beschlossen. Dieser sieht weiterhin u.a. die Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. Die Abschöpfung soll dabei bereits ab dem 1. Dezember dieses Jahres greifen. Daneben wurde der Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen von 6 auf 7,5 ct/kWh erhöht, während sich für Biomasseanlagen sonst keine Änderungen ergeben haben. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Das Regierungsbeschluss zeigt, dass die Bundesregierung die besondere Situation der Bioenergie nicht erkennen will. So wird in dem Entwurf zwar betont, die gestiegenen Kosten in Bezug auf Wartung, Reparatur, Betriebsmittelkosten und Substrate zu berücksichtigen, allerdings nur bei Biogasanlagen und weit unterhalb der tatsächlichen Kostensteigerungen. Bei allen anderen Biomasseanlagen, die z.B. Altholz oder Stroh einsetzen, werden die Kostensteigerungen hingegen völlig ignoriert. So haben sich beispielsweise die Preise für Altholz seit Juli 2021 von ca. 10€/t auf ca. 90€ im Juli 2022 nahezu verzehnfacht. Ebenfalls reicht eine Erhöhung des Sicherheitspuffers bei Biogasanlagen von 3 auf 7,5 Cent pro Kilowattstunde für eine Vielzahl der Anlagen nicht aus, um einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb zu ermöglichen, Investitionsanreize zu bewahren und vor allem unsere Versorgungssicherheit zu garantieren. Die Kostensteigerungen bei der Holzenergie werden hingegen völlig ignoriert.

Daneben macht es aus energiewirtschaftlich Sicht absolut keinen Sinn, Erlöse aus der flexiblen Stromproduktion nahezu vollständig abzuschöpfen. Geht hierdurch nicht unweigerlich der Anreiz verloren, die Stromerzeugung auf die Zeiten mit den höchsten Börsenpreisen, also die Stunden mit dem höchsten Erdgasverbrauch zu verlagern und so den Strompreis über das Marktgeschehen zu senken

Die vorgeschlagene Bagatellgrenze für Erneuerbare Energien Anlagen untere einem Megawatt ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, diskriminiert aber insbesondere jene Biogasanlagen, die ihre Leistung zur flexiblen Stromproduktion erhöht und sich frühzeitig für eine teurere, aber netzdienlichere Stromproduktion entschieden haben. Die Grenze muss daher ein Megawatt Höchstbemessungsleistung betragen.

Folgerichtig ist daher nach wie vor die vollständige Ausnahme der Bioenergie aus dem Abschöpfungssystem. Wir appellieren daher an die Abgeordnete des Bundestags den vorliegenden Entwurf im weiteren Verfahren nachzubessern und die Bioenergiebranche zu befähigen, ihren größtmöglichen Beitrag zur Versorgungssicherheit im kommenden Winter beizutragen, und nicht abzuwürgen.“

Die Bioenergieverbände im HBB haben hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fachverband Biogas e.V.
Euref-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 27581790
Telefax: +49 (30) 275817929
http://www.biogas.org

Ansprechpartner:
Jörg Schäfer
Fachverband BIOGAS e.V.
Telefon: +49 (30) 2758179-15
Fax: +49 (30) 2758179-29
E-Mail: joerg.schaefer@biogas.org
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel