Stromerlösabschöpfung treibt flexible Biogasanlagen in die Insolvenz
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) lehnt die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zur Stromerlösabschöpfung für Biogasanlagen, insbesondere für Biogasanlagen mit flexibler Fahrweise, entschieden hat. „Der Entwurf aus dem Klimaschutzministerium-Ministerium sieht eine fiktive Erlösabschöpfung für die Biogasbauern vor, die mit ihren erheblichen Investitionen ihre Anlagen für die Energiewende umgerüstet haben“, kritisiert Dr. Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender im LEE NRW, „es ist wirklich ein Treppenwitz, dass Biogasanlagen, die helfen, die Dunkelflaute zu verhindern, durch den geplanten Gesetzentwurf wirtschaftlich vor dem Aus stehen werden.“
In den vergangenen Jahren haben viele Betreiber von Biogasanlagen im Bundesgebiet und in NRW ihre Biokraftwerke mit sechsstelligen Beträgen und mehr so umgerüstet, dass ihre Anlagen den erzeugten Strom immer dann ins Netz einspeisen, wenn zu wenig Wind weht oder zu wenig Sonne scheint. „Diese flexiblen Biogasanlagen können gezielt die Schwankungen bei der volatilen Wind- und Solareinspeisung ausgleichen und tragen so gleichermaßen zur Versorgungssicherheit vor allem in den Wintermonaten und zum Klimaschutz bei“, betont Griese.
Angesichts der in den vergangenen Monaten deutlich gestiegenen Rohstoffkosten würde die geplante „Erlösabschöpfung“ nicht nur angeblichen Gewinne, die in Wahrheit gar nicht gemacht worden sind, einziehen, sondern dazu führen, dass viele der bundesweit knapp 10.000 Biogasanlagen Insolvenz anmelden müssten. „Das wäre ein echtes Eigentor der Bundesregierung und ein massiver Rückschritt für die Energiewende.“
Damit der Betrieb der Flex-Anlagen (so der Fachbegriff) auch künftig wirtschaftlich bleibt, hält der LEE NRW folgende Änderungen am Gesetzentwurf für unverzichtbar:
· Um die Kostensteigerungen abzufangen, muss es eine Erhöhung des sogenannten Sicherheitspuffers von 6 Cent auf mindestens 12 Cent je Kilowattstunde geben;
· Die vorgeschlagene Bagatellgrenze für regenerative Anlagen unter einem Megawatt sollte nicht an der nominell installierten Leistung ausgerichtet, sondern an der durchschnittlich über das Jahr gelieferten Leistung (im Fachjargon auch Höchstbemessungsleistung genannt) festgemacht werden. Das würde gerade kleineren flexiblen Anlagen helfen, den bürokratischen Aufwand stark zu reduzieren;
· Außerdem sollte für die Flex-Anlagen nur die Differenz zum durchschnittlichen Monatsmarktwert und nicht zu ständig schwankenden Spotmarkterlösen abgeschöpft werden, um den Anreiz für die flexible, netzdienlichere Stromproduktion zu erhalten.
LEE NRW-Vorstand Dr. Thomas Griese: „Wir sehen die Bundestagsgeordneten aus NRW in der Pflicht, diesen für die Energiewende und die Versorgungssicherheit kontraproduktiven Referentenentwurf entscheidend zu korrigieren.“
Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Nordrhein-Westfalen bündelt der LEE NRW die Interessen aus allen Bereichen der Energiewende. Zum Verband zählen mittelständische Unternehmen, Verbände und Bürger. Das gemeinsame Ziel: 100% Erneuerbare Energien bis 2045 – in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Dafür engagieren sich auch fünf LEE-Regionalverbände als kompetente Ansprechpartner vor Ort. Denn im Energieland Nr. 1 ist die Branche wichtiger Arbeitgeber für 46.000 Beschäftigte, die 2017 ein Umsatzvolumen von 10 Mrd. Euro erwirtschafteten.
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