Energie- / Umwelttechnik

Tierarzneimittelgesetz im Bundestag: Tierärzteverband fordert Ablehnung des Änderungsantrags der Ampel-Koalition

Am 01. Dezember entscheidet der Deutsche Bundestag über die erste Novelle des Tierarzneimittelgesetzes. bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder hat unmittelbar vor der Abstimmung noch einmal mit einem Schreiben bei der FDP-Bundestagsfraktion dafür geworben, den von der Ampel-Koalition vorgelegten Änderungsantrag (Drs. 20/4596) abzulehnen, weil er wissenschaftlich und wirtschaftspolitisch in die falsche Richtung führt. Stattdessen sollten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages besser dem ausgereiften und vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen.

Moder weist in seinem Schreiben die FDP-Abgeordneten eindringlich darauf hin, dass in der Nutztiermedizin bereits ein eklatanter Fachkräftemangel besteht, der durch die von der Bundesregierung geplanten Erleichterungen für die Zuwanderung von Fachkräften kurz- bis mittelfristig nicht gedeckt werden kann. „Um Tiergesundheit und daraus abgeleitet Tierschutz, Zoonosenprävention und einen weiterhin minimalen Antibiotikaeinsatz sicherzustellen, bedarf es dringend kurzfristiger Maßnahmen. Dazu gehört neben der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes v.a. der Abbau von Bürokratie“, so Moder. Durch die vorgesehene Überprüfung der von einem Tierarzt erstellten Maßnahmenpläne durch einen unabhängigen zweiten Tierarzt würde stattdessen noch zusätzliche Bürokratie aufgebaut. Dies sei praktisch nicht zu bewerkstelligen und sogar gefährlich, weil damit wertvolle Zeit für die Gesunderhaltung und Therapie kranker Tiere verloren geht.

Weiter kritisiert Moder, dass die im Änderungsantrag vorgesehenen Verbote von antibiotischen Wirkstoffen über EU-Recht hinaus gehen und fachlich nicht begründbar sind, zumal eine Resistenzbekämpfung im nationalen Rahmen keinen, sondern allenfalls europäisch oder noch besser weltweit Sinn macht. „Deutschland sollte sich deshalb bei der AMR-Bekämpfung an der wissenschaftlich validen Risikoeinschätzung der EU-Behörden orientieren und keine Alleingänge machen“, so Moder.

Und Moder ergänzt: „Wenn wirklich eine weitere Reduktion des Antibiotikaeinsatzes erreicht werden soll, dann bedarf es jetzt keiner Symbolpolitik, sondern ernsthafter Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit, wie die längst fällige Umsetzung von Artikel 25 des EU-Tiergesundheitsrechts mit seinen verpflichtenden Bestandsbesuchen“.

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