Energie- / Umwelttechnik

Waldbesitzer: „Beschluss stärkt Eigentümerrechte und die Ökosystemleistungen des Waldes“ – Verfassungsgericht hebt generelles Verbot von Windenergie im Wald auf

Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat den gestrigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. „Der Beschluss stärkt die Eigentümerautonomie der Waldbesitzenden und beseitigt ein Hindernis für eine marktwirtschaftliche Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter in Berlin. Bitter forderte die Bundesländer auf, zügig bestehende Verbote von Windenergieanlagen zu überprüfen und den Weg für neue Windkraftanlagen freizumachen. „Die Waldbesitzer sind durch die Klimakrise finanziell bereits mehr als gebeutelt. Regenerative Energien aus dem Wald, neben Holz- auch Windenergie, sind Teil der vielfältigen Ökosystemleistungen, die der Wald zum Nutzen der Gesellschaft und Klimas erbringen kann.“ Pauschale Verbote seien weder rechtens noch sachgerecht: „Mögliche Interessenkollisionen und Konflikte entstehen vor Ort und müssen dort gelöst werden.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 3116676-20
Telefax: +49 (30) 3116676-29
http://www.waldeigentuemer.de

Ansprechpartner:
Dr. Jürgen Gaulke
Pressesprecher
E-Mail: jgaulke@waldeigentuemer.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel