„Weg vom Gas“-Förderung der NRW.BANK gestartet
„Gerade auch kleine Unternehmen kommen in der Gaskrise zunehmend an ihre Belastungsgrenze. Um den Kostendruck nachhaltig zu senken und mehr Planungssicherheit zu bekommen, müssen sich die Betriebe unabhängiger von fossilen Brennstoffen machen“, sagt Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK. „Das gelingt langfristig nur durch den Umstieg auf erneuerbare Energien. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützen wir die Unternehmen bei den dafür nötigen Investitionen.“
Von Elektrifizierung über Wärmepumpen bis Energiespeicher
Gefördert werden beispielsweise Investitionen in Elektrifizierung, Wärmepumpen, Wasserstoff-Elektrolyseure und Batteriespeicher. Auch die Kosten für deren Installation und Inbetriebnahme der Technologien können finanziert werden.
Die maximale Kreditsumme beträgt zwei Millionen Euro. Das Angebot umfasst einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent der Investitionssumme mit maximal 200.000 Euro. Das Förderangebot ist eine Variante des NRW.BANK.Universalkredits.
Förderung ist Teil des Starterpakets für klimaneutralen Mittelstand des Landes
Die „Weg vom Gas“-Förderung ist Teil eines Förderpakets des NRW-Wirtschaftsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen. Es umfasst unter anderem auch eine Erstberatung zur klimaneutralen Transformation von Betrieben.
Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Weitere Informationen zur Förderung der NRW.BANK erhalten Sie unter www.nrwbank.de/wegvomgas
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt ihren Eigentümer, das Land NRW, bei dessen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. In ihren drei Förderfeldern „Wirtschaft“, „Wohnraum“ und „Infrastruktur/Kommunen“ setzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten ein: von zinsgünstigen Förderdarlehen über Eigenkapitalfinanzierungen bis hin zu Beratungsangeboten. Dabei arbeitet sie wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen in NRW zusammen. In ihrer Förderung berücksichtigt die NRW.BANK auch bestehende Angebote von Bund, Land und Europäischer Union.
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