Antrag auf Arbeitslosengeld II jetzt auch online möglich
Einige Anliegen, wie das Mitteilen einer Veränderung oder das Einreichen eines Weiterbewilligungsantrags, können Kundinnen und Kunden schon seit längerer Zeit bequem online von zu Hause aus erledigen. Jetzt ist ein weiterer wichtiger Online-Service verfügbar. Die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II überzeugt durch hohe Nutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung. Hilfetexte mit Erklär-Charakter unterstützen Kundinnen und Kunden durchgängig während der gesamten Dateneingabe.
Alle Antragsdaten und Nachweise bzw. Dokumente können direkt am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Durch die direkte Dateneingabe entfallen aufwändige Scanprozesse von Papierunterlagen, was zu einer Verkürzung von Bearbeitungszeiten führt. Der Online-Antrag spart somit Zeit und Portokosten. Des Weiteren können die Kundinnen und Kunden das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation bequem von zu Hause aus hinterlegen. Kundinnen und Kunden können sich damit optimal auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung vorbereiten.
„Ich empfehle allen Kundinnen und Kunden die Nutzung des Online-Antrages und der weiteren Onlineservices von jobcenter.digital. Es ist einfacher, flexibel, sicher, übersichtlich und günstiger. Die Bedienung ist kundenfreundlich aufbereitet. Die Website kann mobil von jedem Ort aufgerufen werden. Die Kundinnen und Kunden können ihre Anliegen unabhängig von den Servicezeiten des Jobcenters erledigen. Alle Anliegen werden gemäß den aktuellen Datenschutzrichtlinien bearbeitet und damit sehr vertraulich behandelt. Die Kunden finden ihre Unterlagen zentral in ihrem Kundenprofil und haben so jederzeit einen Überblick. Durch das Hochladen und Versenden der Unterlagen auf jobcenter.digital sparen sich die Nutzer außerdem die Kosten für Briefmarken oder den Weg ins Jobcenter“, fasst Katrin Heinze, Geschäftsführerin des Jobcenters Chemnitz, die Vorteile des Online-Dienstes zusammen.
Hintergrundinformation
Der bundesweiten Flächeneinführung des digitalen Hauptantrages auf Arbeitslosengeld II in zwei Wellen ist eine umfassende Erprobung in 16 gemeinsamen Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet vorausgegangen. Hier wurden Kundinnen und Kunden eng in den Produktentwicklungsprozess einbezogen und beteiligt.
Die Nutzung der digitalen Angebote ist für Kundinnen und Kunden zu jeder Zeit freiwillig. Persönliche Daten werden sicher und geschützt an das Jobcenter übermittelt.
Mit der Einführung des digitalen Hauptantrags ist ein weiterer wichtiger Baustein erreicht, bis Jahresende 2022 das Online-Zugangsgesetz (OZG) im Rechtskreis SGB II umzusetzen.
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 179-0
Telefax: +49 (911) 179-2123
http://www.arbeitsagentur.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (371) 567-1506
Fax: +49 (371) 567-2009
E-Mail: Chemnitz.PresseMarketing@arbeitsagentur.de