BAUER AG: Einzelheiten zur Kapitalerhöhung festgelegt
Die SD Thesaurus GmbH, München, hat sich der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, alle nicht von anderen Aktionären der Gesellschaft bezogene neue Aktien zum Bezugspreis bis zu einem maximalen Gesamtbetrag in Höhe von 70 Mio. EUR zu erwerben. Im Gegenzug für die vorstehende Verpflichtung hat sich die Gesellschaft gegenüber der SD Thesaurus GmbH verpflichtet, deren entsprechendes Zeichnungs- und Erwerbsangebot anzunehmen und ihr die entsprechende Zahl von neuen Aktien zuzuteilen, jedoch nur sofern und soweit nach Ausübung der den Aktionären der Gesellschaft zustehenden Bezugsrechte noch neue Aktien zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus können etwaige nicht der SD Thesaurus GmbH zugeteilte und aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien von Investoren (sogenanntes Rump-Placement) erworben werden. Ein Mehrerwerbsangebot an die Aktionäre ist nicht vorgesehen.
Wie bereits kommuniziert, hat auf Seiten der Hauptaktionäre die Doblinger Beteiligung GmbH, die nach der letzten Stimmrechtsmitteilung knapp 30 % der Aktien und Stimmrechte hält, ihre Bereitschaft erklärt, sich im wesentlichen Umfang an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Die Familie Bauer wird nach derzeitigem Stand ihre Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung nicht ausüben.
Der Nettomissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 103,9 Mio. EUR dient unmittelbar der Rückführung von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten und damit der Erhöhung der Eigenkapitalquote.
Die neuen Aktien sollen zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie deren Lieferung an Investoren erfolgt voraussichtlich am Dienstag, den 31. Januar 2023, frühestens jedoch am ersten Börsenhandelstag nach deren Börsenzulassung.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner Veröffentlichung, bei der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.bauer.de/bauer_group/investor_relations/) kostenfrei erhältlich sein.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der ‚Securities Act‘) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
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