BEM lobt Einigung für EU-Regeln zum Batterielebenszyklus
„Wenn die Einhaltung von Umweltvorgaben und Kriterien aus der Kreislaufwirtschaft bislang freiwillig war, so schafft die EU durch ihren neuen Vorschlag jetzt eine Grundlinie für alle Marktteilnehmenden“, beurteilt BEM-Vorstand Markus Emmert die Einigung: „Die Batterien der Elektromobilität vom eBike bis zur eAviation können damit als das erste grüne Produkt der EU bezeichnet werden, die sowohl Transparenz als auch Wettbewerbsgleichheit im Namen des Umwelt- und Klimaschutzes schaffen.“
Zu den Regelungen gehört u.a. die Kennzeichnungspflicht des CO2-Fußabdrucks für Traktionsbatterien elektrischer Fahrzeuge (EV), einschließlich Kleinst- und Leichtfahrzeuge (LMT) sowie wiederaufladbarer Industriebatterien mit einer Kapazität von über 2kWh. Außerdem müssen diese Batterien über einen digitalen Pass verfügen, der Informationen zum Modell und zur Verwendung enthält. Dadurch können Sammelziele für die Wiederverwendung von Kobalt, Blei oder Lithium verfolgt werden. Alle gebrauchten LMT, EV-, SLI- und Industriebatterien müssen unabhängig von Art, chemischer Zusammensetzung, Zustand, Marke oder Herkunft kostenlos für Endverbraucher zurückgenommen werden. Bis Ende 2030 wird zudem geprüft, ob die Verwendung von nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch schrittweise eingestellt wird.
EU-Parlament und EU-Rat müssen das Abkommen förmlich noch billigen, bevor es in Kraft treten kann. Die Initiative ist eng mit dem European Green Deal, dem Circular Economy Action Plan und der New Industrial Strategy verknüpft.
Zur Mitteilung des EU-Parlaments:
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