BfS: Einsatzkräfte im radiologischen Notfall mehrfach gefordert
Der Schutz der Einsatzkräfte, der gesetzlich geregelt ist, findet auch Beachtung im sogenannten Allgemeinen Notfallplan, der derzeit von Bund und Ländern erarbeitet wird. Dabei geht es um Schutzstrategien für unterschiedliche Arten von radiologischen Notfällen. Aus Sicht des BfS kommt der Vorbereitung der haupt- und ehrenamtlichen Helfer*innen auf solche Einsätze besondere Bedeutung zu.
Jedes Jahr wird am 5. Dezember zum Internationalen Tag des Ehrenamts freiwilliges Engagement geehrt. In allen Bereichen der Gesellschaft leisten ehrenamtlich Tätige wertvolle Arbeit, auch im Zivil- und Katastrophenschutz – beispielsweise bei der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk (THW) und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK). Bei der Bewältigung von Katastrophen kommt ihnen eine zentrale Rolle zu. Das gilt auch für den radiologischen Notfall.
BfS-Forschungsvorhaben zu psychosozialen Belastungen von Einsatzkräften
Gesetzliche Regelungen schützen Einsatzkräfte heute vor allem vor den Gesundheitsschäden durch Strahlung. Ein Teil der Betroffenen kann jedoch nicht nur unter akuten und langfristigen medizinischen, sondern auch psychosozialen Folgen leiden. Dies zeigen Forschungen zu den Reaktorkatastrophen von Tschernobyl 1986 und Fukushima 2011. Einsatzkräfte haben demnach ein erhöhtes Risiko, an Depression, Angststörungen, psychosomatischen Störungen sowie posttraumatischen Belastungsstörungen zu erkranken.
Die Stiftung Risiko-Dialog hat zusammen mit der Universität Leipzig im Auftrag des BfS Untersuchungen zum Thema ausgewertet und durch Expert*innen-Interviews ergänzt. Aus dem Bericht „Ermittlung der Informations- und Schutzbedürfnisse von Einsatzkräften im Notfallschutz“ folgt, dass die psychosoziale Notfallversorgung zwar inzwischen bei vielen Einsatz- und Hilfsorganisationen etabliert ist. Zugleich zeigt sich aber, dass radiologische Stressauslöser zum Teil noch nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Wichtige Aspekte: Ausbildung, Information und Kommunikation
Aus Sicht des BfS leiten sich daraus insbesondere drei Handlungsfelder für eine Vertiefung ab: Ausbildung, Information und Kommunikation. Im Strahlenschutzgesetz und in den Notfallplänen von Bund und Ländern werden zentrale Aspekte dazu angesprochen. BfS-Präsidentin Paulini betont: „Grundlegendes Wissen über Strahlung sowie Zusammenhänge sollen im Vorfeld vermittelt werden und auf die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten sein. In Übungen sollte dieses Wissen regelmäßig angewandt werden. Zusätzlich müssen im Einsatzfall Informationen schnell verfügbar und gut verständlich sein. Mit all diesen Maßnahmen können Unsicherheiten und letztlich die psychischen Belastungen verringert werden.“
Der Schutz der Einsatzkräfte ist auch deswegen von Bedeutung, weil diese als Multiplikator*innen in die Bevölkerung hineinwirken. Das BfS misst dem Schutz der Bevölkerung vor den psychosozialen Folgen eines radiologischen Notfalls große Bedeutung bei und ist hierzu auch international im Austausch. Sowohl der Schutz der Bevölkerung als auch der Schutz der Einsatzkräfte vor psychosozialen Folgen sollte künftig stärker bei der Planung der Notfallvorkehrungen berücksichtigt werden, unterstreicht das BfS.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.
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